SPANIEN/ BULGARIEN: Happy End für Baby aus Regenbogenfamilie
Es war eine verzwickte Situation, in der sich die Regenbogenfamilie befand: Im Jahr 2019 kam Baby Sara in Spanien zur Welt. Da die beiden Mütter aber selber nicht spanische Staatsbürgerinnen sind, konnte das Baby auch keinen spanischen Pass erhalten.
Da die eine Mutter in Gibraltar, einem britischen Überseegebiet im Süden der iberischen Halbinsel, geboren wurde, konnte Sara auch die britische Staatsbürgerschaft nicht erhalten. Da Gibraltar einen Sonderstatus hat und nicht dem Vereinten Königreich angehört, konnte die Staatsbürgerschaft der Mutter nicht auf ihr Kind übertragen werden.
Die andere Mutter kommt zudem aus Bulgarien: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden auch dort nicht durch den Staat anerkannt, und somit konnte Sara auch die bulgarische Staatsbürgerschaft nicht erhalten. Die Familie sass damit quasi in Spanien fest und ein jahrelanger Rechtsstreit vor verschiedensten Gerichten begann, der schlussendlich gar die Europäische Union beschäftigte.
Dass diese Staatenlosigkeit auch eine Gefahr für Sara ist, hat nun auch ein Gericht in der bulgarischen Hauptstadt Sofia erkannt und dem Mädchen nun endlich die bulgarische Staatsbürgerschaft zugesprochen. Denn ohne einen Pass und ohne Ausweise wird es unter anderem schwierig beim Zugang zum Gesundheits- und zum Bildungssystem.
Der Fall hat sich auch daher so stark in die Länge gezogen, weil das Verwaltungsgericht in Sofia, an welches sich die Familie gewandt hat, erst eine Anfrage an den Gerichtshof der Europäischen Union geschickt hat, um den Fall aus Sicht des EU-Rechts zu klären.
Vom Gerichtshof war die Antwort, welche am 21. Dezember 2021 gefällt wurde, eindeutig. Indem Bulgarien dem Mädchen die Staatsbürgerschaft vorenthält, beschneidet das Land dessen Rechte. Das EU-Mitgliedsland, dessen Nationalität das Kind habe, muss eine entsprechende Identitätskarte oder einen Reisepass ausstellen, und zwar ohne dass ein Geburtszertifikat nötig ist.
Damit widersprach das EU-Gericht auch den Behörden von Sofia, welche zur Ausstellung der Dokumente ein Geburtszertifikat verlangten. Dieses konnten sie aber nicht ausstellen, da nur die biologische Mutter eingetragen werden kann, und nicht beide Elternteile. Das EU-Gericht erklärte nun, dass die Behörden in Sofia ein Geburtenzertifikat mit beiden Elternteilen ausstellen müssen.
Die Stadt Sofia dürfe sich nicht mit der Begründung, dass man im nationalen Recht in Bulgarien die Institution der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht anerkenne, weigern, ein Geburtenzertifikat auszustellen. Durch dieses Urteil kommt Sara nun an ihre Dokumente, und so kann die Familie endlich zusammen mit dem Kind Spanien verlassen.
Die Familie von Sara zeigte sich hocherfreut über das nun veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts. Deren Anwältin erklärte, dass dies ein bannbrechendes Urteil für die LGBTI+ Community sei. Es sei ein Grund zum Jubeln für queere Menschen, denn nach Jahren der unermüdlichen Arbeit habe man nun einen weiteren Schritt in Richtung Gleichstellung geschafft. Man habe bewiesen, dass man mit dieser Forderung im Recht sei, und dass alle EU-Bürger gleich behandelt würden.