BULGARIEN: Gericht anerkennt erstmals ein gleichgeschlechtliches Paar
Die beiden Frauen lernten sich vor 15 Jahren kennen und heirateten schliesslich im Jahr 2016 in Frankreich. Mariama Dialo ist Französin und Cristina Palma ist ursprünglich aus Australien. Kurz nach ihrer Heirat entschieden sie sich nach Bulgarien zu ziehen und dort zu arbeiten. Doch damit begann auch der Kampf vor den Gerichten, damit ihre Rechte anerkannt werden.
2017 wurde die Aufenthaltsbewilligung von Palma nicht mehr verlängert, mit der Begründung, dass Bulgarien gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht anerkennt. Eine entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht gewann sie darauf im Juli 2018, doch die Behörden wollten das Urteil nicht annehmen und gingen darauf in Berufung. Ein ganzes Jahr hat es nun gedauert, bis das Urteil von einem Gericht nochmals bestätigt wurde und Cristina Palma ihre Aufenthaltsbewilligung erneut zugesprochen bekam.
Mit diesem Urteil anerkennt Bulgarien erstmals die Ehe eines gleichgeschlechtlichen Paares an - wenn wohl auch nicht ganz freiwillig. Das Urteil hängt nämlich mit einer Entscheidung des obersten, rechtsprechenden Organs der Europäischen Union, dem Europäischen Gerichtshof, zusammen. Die dortigen Richter haben im Juni 2018 bestimmt, dass EU-Mitgliedsstaaten die Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren anerkennen müssen, wenn diese in anderen Mitgliedsstaaten legal geschlossen wurden, auch wenn das jeweilige Land die Ehen von LGBTI+ Paaren selber gar nicht anerkennt. Dies trifft eben auch auf Bulgarien zu.
Für die Anwältin des Paares, Denitsa Lyubenova, ist es nun klar: Das Urteil für die beiden Frauen ist ein erster Schritt um auch in Bulgarien selber die Ehe für alle einzuführen. Aktuell verbietet die Verfassung des Landes gleichgeschlechtliche Ehen nach wie vor explizit. Um die Ehe zu öffnen wäre somit die Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten im Parlament notwendig.