BULGARIEN: Gericht anerkennt gleichgeschlechtliche Ehe - ein Meilenstein

BULGARIEN: Gericht anerkennt gleichgeschlechtliche Ehe - ein Meilenstein
Vor zwei Jahren haben sie in Frankreich geheiratet, und nun hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt Sofia entschieden, dass die Ehe der beiden Frauen auch von Bulgarien anerkannt werden muss. Das Gericht stützte sich dabei auf ein ähnliches Urteil aus Rumänien, welches ebenfalls EU-Recht betraf...

Bulgarien ist ein Mitglied der Europäischen Union, und als dieses muss das Land gewisse Rechte anerkennen, welche in Bulgarien noch nicht gelten. Dies bezieht sich etwa auch auf die Niederlassungsfreiheit für Paare und Familien innerhalb der EU. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare in einer Ehe oder einer Eingetragenen Partnerschaft, selbst wenn ein Partner nicht aus der EU kommt.

Dies war nun bei diesem lesbischen Paar in Bulgarien der Fall: Cristina Palma stammt nämlich aus Australien, ihre Ehefrau Mariama Diallo kommt aus Frankreich. Dort war es auch, wo die Beiden im Jahr 2016 offiziell geheiratet haben. Als sie darauf nach Sofia umziehen wollten, verweigerten die dortigen Behörden Cristina Palma ein Visum. Die Migrationsabteilung innerhalb des bulgarischen Innenministeriums begründete die Absage damit, dass die Gesetzgebung im Land gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkenne. Darauf entschieden sich die beiden Ehefrauen vor Gericht zu gehen und nun bekamen sie vom Verwaltungsgericht der Hauptstadt Sofia Recht.

Die Richter erklärten in ihrer Urteilsbegründung, dass sie sich an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof halten müssen, welches in einem ähnlich gelagerten Fall in Rumänien bereits entschieden hat. Das Gericht urteilte damals nämlich, dass die EU-Mitgliedsstaaten die Niederlassungsfreiheit der Bürger nicht einschränken dürfen, selbst wenn ein gleichgeschlechtlicher Partner aus einem Nicht-EU-Land kommt.

Die beiden Frauen zeigten sich erfreut über das Urteil. Sie begrüssen das Urteil nicht nur für sich selber, so Cristina Palma, sondern auch für andere gleichgeschlechtliche Paare, welche damit nun wissen, dass ihre Bewegungsfreiheit innerhalb der EU nicht eingeschränkt werden kann. Auch LGBT-Organisationen zeigten sich erfreut und sie erklärten, dass sie nun wieder etwas hoffnungsvoller in die Zukunft blicken.

Bulgarien gibt gleichgeschlechtlichen Paaren keine Möglichkeit, ihre Partnerschaft rechtlich anerkennen zu lassen.