RUMÄNIEN: Europäisches Gericht soll über Ehe entscheiden

RUMÄNIEN: Europäisches Gericht soll über Ehe entscheiden
Rumänien befindet sich in der Zwickmühle: Auf der einen Seite Europa, welches die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wohl öffnen würde, und auf der anderen die Bevölkerung, welche Marriage Equality strikt ablehnt. Den Richtern des Obersten Gerichts Rumäniens wurde dies nun offenbar zu heiss und sie reichten die Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof weiter.

Adrian Coman ist Rumäne, sein Ehemann Claibourn Robert Hamilton ist in den USA geboren und gemeinsam haben sie im Jahr 2010 in Belgien geheiratet. Nun möchten sie erreichen, dass ihre Ehe auch in Comans Heimat Rumänien anerkennt wird. Dazu sind die Beiden vor Gericht gezogen und beim Verfassungsgericht des Landes angelangt. Die dortigen Richter tun sich mehr als schwer mit einer Entscheidung. Bereits mehrere Male haben sie ein Urteil vertagt um weitere Anhörungen durchzuführen und nun scheinen sie gar ganz aufgegeben zu haben. Die Richter haben nämlich entschieden, dass sich der Europäische Gerichtshof dem Fall annehmen und ein Urteil fällen soll.

Zu beneiden sind die Richter des Verfassungsgerichts wahrlich nicht: Zum einen macht Europa auf dem ganzen Kontinent Druck, damit die Gleichstellung für schwullesbische Paare fortgeführt wird, zum anderen setzten die Rumänen selber ein deutliches Zeichen gegen Marriage Equality. Der enorm starken Rumänisch-Orthodoxen Kirche ist es im Sommer nämlich gelungen, innerhalb von nur rund sechs Monaten über 3 Millionen Unterschriften von Stimmberechtigten zu sammeln, um einen Gesetzesvorstoss lancieren zu können, mit welchem die Ehe als Beziehung zwischen Mann und Frau definiert werden soll. Damit würde die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verhindert. Dies ist daher so beeindruckend, hat doch Rumänien eine Gesamtbevölkerung von knapp 20 Millionen Einwohnern, und da fallen 3 Millionen Stimmberechtigte mächtig ins Gewicht.

Nun soll sich also der Europäische Gerichtshof mit dem Fall Coman/Hamilton befassen. Die Richter haben dabei zu klären, wie andere europäische Staaten ähnliche Fälle gelöst haben. Würde es sich bei den Klägern um ein heterosexuelles Paar handeln, dann wäre der Fall klar, und die Ehe würde durch die rumänischen Behörden anerkannt. Eine erste Anhörung vor dem europäischen Gericht ist für den 30. März 2017 geplant.

Mehr über die aktuelle Situation erfährst Du auch im ausführlichen Interview in der Ausgabe Dezember 2016/ Januar 2017 des gay.ch Magazin: Hier online lesen