SPANIEN/ SCHOTTLAND: Anpassung des Geschlechts soll vereinfacht werden

SPANIEN/ SCHOTTLAND: Anpassung des Geschlechts soll vereinfacht werden
Sowohl das Parlament in Schottland, wie auch das Abgeordnetenhaus in Spanien hat sich für eine Verbesserung der rechtlichen Situation für trans Menschen ausgesprochen. In beiden Ländern sollen trans Menschen ihr Geschlecht bald einfacher anpassen können.

Die Debatte war äusserst lang und die Wogen gingen äusserst hoch. Beim Gender Recognition Reform Bill war sogar die Rede davon, dass es das umstrittendste Gesetzesvorhaben seit der Gründung des schottischen Regionalparlaments vor fast 24 Jahren war. Schlussendlich setzten sich die Befürworter:innen des neuen Gesetzes für trans Menschen aber doch deutlich durch, und zwar mit 86 zu 39 Stimmen.

Damit sollen trans Menschen davon profitieren können, dass sie ihren Geschlechtseintrag einfacher ändern können. So ist kein medizinisches Gutachten mehr nötig, und auch das Mindestalter wurde um zwei auf 16 Jahre reduziert. Bislang mussten trans Menschen zudem während mindestens zwei Jahren mit ihrer gewünschten Geschlechtsidentität leben, und auch diese Frist wurde nun auf nur noch drei Monate gekürzt.

In die Debatte hatte sich auch Harry Potter-Autorin J.K. Rowling eingemischt und einmal mehr mit ihrer transfeindlichen Haltung für Schlagzeilen gesorgt. Sie erklärte, dass diese Neuregelung die Rechte der Frauen gefährde, da sie befürchte, dass Männer dies ausnützen könnten um damit etwa in Frauenumkleiden zu kommen. Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon von der Schottischen Nationalpartei SNP hat sich offen gegen die Ansichten von Rowling gestellt und die Autorin für diese Äusserungen kritisiert.

Ganz durch ist das Anliegen aber in Schottland noch nicht: Die Gegner:innen haben angekündigt, dass sie eine Klage einreichen wollen. Es ist also gut möglich, dass der Gender Recognition Reform Bill schlussendlich vor dem Obersten Gericht in London landen könnte.

Auch in Spanien wurde im Parlament über die Rechte von trans Menschen debattiert. Ein entsprechender Vorstoss sieht vor, dass eine Anpassung des Geschlechts bereits ab 14 Jahren möglich sein soll, und dass dazu weder ein medizinisches noch ein psychologisches Gutachten nötig ist. Für Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren wäre aber weiterhin die Einwilligung der Eltern nötig. Das Abgeordnetenhaus hat das Anliegen eben befürwortet und in einem weiteren Schritt folgt nun die Abstimmung im Senat.