SPORT: Mexiko verliert erneut vor Gericht gegen die FIFA
Es geht nur noch wenige Tage bis die Fussball-Weltmeisterschaften am 11. Juni mit dem Spiel Mexiko gegen Südafrika in Mexico-City beginnen. Nun hat der Internationale Sportgerichtshof (CAS) ein positives Signal an die LGBTI+ Community geschickt. Seit mittlerweile über zehn Jahren kämpft Mexiko immer wieder gegen Geldstrafen, welche die FIFA aufgrund von queerfeindlichen Sprechchören seiner Fussballfans gegen den mexikanischen Fussballverband verhängt hat. Nun hat der Gerichtshof in einem weiteren Berufungsprozess wieder zu Gunsten der FIFA entschieden und die LGBTI+ feindliche Geste verurteilt.
Der erste Zwischenfall ereignete sich im Jahr 2014 bei den Fussball-Weltmeisterschaften in Brasilien: Die feindlichen Sprechchöre der mexikanischen Fussballfans gingen damals viral. Obwohl die FIFA bereits damals intervenierte, zeigten sich die Fans im Stadion uneinsichtig und machten während den Länderspielen, aber auch während den WMs in Russland im Jahr 2018 und in Katar im Jahr 2022 weiter.
Auch bei den letzten WM-Qualifikationsspielen gegen Bolivien, Brasilien, Uruguay und gegen die USA waren die selben Sprechchöre wieder zu hören. Der Anti-Diskriminierungsbeauftragte der FIFA intervenierte erneut und so verhängte der Welt-Fussballverband eine erneute Strafe von 140‘000 Schweizer Franken gegen den mexikanischen Fussballverband. Der Internationale Sportgerichtshof bestätigte nun diese Strafe, einzig die Auflage eines teilweisen Geisterspiels mit dem Ausschluss der mexikanischen Fans, wurde aufgehoben.
Die Busse fiel auch deshalb so hoch aus, weil sich die mexikanischen Fussballfans bewusst den Auflagen der FIFA widersetzen. So hörten sie weder auf die Aufforderungen ihrer Mannschaft, auf diese Sprechchöre zu verzichten, noch auf den Verband oder die FIFA. Auch Aufklärungsprogramme zeigten keinerlei Wirkung.
Das Gericht war sich trotzdem einig: Obwohl es kein Einzelfall ist, sondern ein kollektives Fehlverhalten der Fussballfans, dürfe sich der mexikanische Verband nicht seiner Verantwortung entziehen. Man sei sich aber auch bewusst, dass die Fussballfunktionäre vor einer einzigartigen Aufgabe stehen würden. Das Gericht hat zudem aber auch anerkannt, dass der Verband seit 2015 verschiedenste Massnahmen gegen diese Sprechchöre unternommen hat.
Die Sprechchöre sind jeweils vor allem beim Abstoss des gegnerischen Torwarts zu hören. Sie bestehen eigentlich nur aus einem Wort in spanisch, welches mit „Stricher“ übersetzt werden kann.