SUDAN: Todes- und Körperstrafen für gleichgeschlechtliche Aktivitäten abgeschafft
Das aktuelle Strafgesetz des Sudans stammt aus dem Jahr 1991 und wurde nun einigen Reformen unterzogen. Wie die LGBTI+ Organisation Bedayaa berichtet, wurde dabei auch der Artikel 148, das sogenannte Sodomie-Gesetz, abgeschwächt. So wurden die Todes- und Körperstrafen auf gleichgeschlechtliche Aktivitäten ganz abgeschafft. Bislang konnten darauf bis zu 100 Peitschenhiebe verhängt werden, und auch der Paragraf mit der Todesstrafe wurde gelöscht.
Wird jemand zum ersten Mal für gleichgeschlechtliche Aktivitäten verurteilt, dann drohen bis zu fünf Jahre Haft. Bei einer zweiten Verurteilung können maximal sieben Jahre Gefängnis ausgesprochen werden und bei einer Dritten droht die Höchststrafe, was lebenslanger Haft entspricht. Obwohl dies nach wie vor massive Strafen auf gleichgeschlechtliche Aktivitäten sind, erklärt Bedayaa, dass dies ein grosser Schritt für die Reform des Justizsystems sei und nun den Weg für weitere Änderungen ebnen könnte. Sie werden aber auch weiterkämpfen bis Homosexualität ganz entkriminalisiert wird.
Homosexualität kann derzeit noch in Mauretanien, in Teilen Nigerias, im Iran, im Jemen, auf dem Papier in Brunei, in Saudi Arabien und unter Umständen in den Vereinigten Arabische Emiraten mit dem Tod bestraft werden.
Neben den Änderungen im Strafgesetz in Bezug auf Homosexualität wurde bei dieser Reform auch die Genitalverstümmelung bei Frauen verboten, und auch brauchen sie keine Genehmigung mehr um reisen zu dürfen. Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen begrüssten die Änderungen in diesem streng muslimischen Land: Man komme damit etwas näher an das Ziel, die strukturelle Gewalt gegen Frauen und Minderheiten aufzuheben.