TAIWAN: Mann darf das nicht biologische Kind seines Ehepartners adoptieren
Das Urteil bezieht sich zwar nur auf diesen spezifischen Fall, wie das Gericht festhielt, doch es ist trotzdem ein weiterer, historischer Schritt hin zur vollständigen Gleichstellung für LGBTI+ in Taiwan.
Im konkreten Fall wurde dem 34-jährigen Chen Chun-ju in der Millionenmetropole Kaohsiung erlaubt, dass er das Kind seines Ehemannes adoptieren darf. Dieser Fall ist insofern ein Novum für Taiwan, da sein Ehemann, der 38-jährige Wang Chen-wei, das Kind selber adoptiert hat und somit nicht ein leiblicher Elternteil ist. Es ist somit das erste Mal, dass einem Mann erlaubt wurde, dass er das nicht-biologische Kind seines Ehemannes adoptieren kann.
Er sei so glücklich, dass sein Ehemann nun ebenfalls der rechtlich anerkannte Vater seines Kindes sei, erklärte Chen-wei nach der Urteilsverkündung, doch er wäre noch glücklicher, wenn auch das entsprechende Gesetz angepasst würde. Bei Facebook schrieb er zudem, dass er weiter kämpfen werde, denn der Schlüssel sei es, dieses Gesetz zu überarbeiten. Es sei schliesslich ziemlich absurd, dass gleichgeschlechtlich liebende Personen ein Kind adoptieren können, wenn sie Single sind, aber nicht mehr, wenn sie verheiratet sind.
Das Gesetz, mit welchem damals die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare legalisiert wurde, ist in Bezug auf die Adoption von nicht-biologischen Kindern sehr unpräzise. So ist diese Form der Adoption weder explizit erlaubt, noch explizit verboten. Per Gesetz sicher erlaubt ist einzig, dass Ehepartner das leibliche Kind eines anderen Ehepartners adoptieren können.
Die Richter in Kaohsiung stellten sich nun auf den Standpunkt, dass es aus Sicht des Kindes nicht angebracht sei, das bestehende Gesetz negativ oder diskriminierend auszulegen.
Dass es unbedingt eine Präzisierung des Gesetzes braucht, findet auch Taiwan Equality Campaign. Man wisse von zwei anderen Paaren, welche man unterstütze, deren Adoptionsantrag aber abgelehnt worden sei. Man hoffe, dass der Gesetzgeber diese unfairen Bedingungen bald aufhebe und die Gesetze entsprechend anpasse.