THAILAND: Wieder ein Schritt näher an einem Partnerschaftsgesetz
Im Januar hat das thailändische Justizministerium bekannt gegeben, dass es auf eine Petition eintreten werde, mit welcher gefordert wird, dass ein lange liegengebliebenes Anliegen über ein Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare wiederbelebt werde. Aus diesem Grund wurde damals ein Unterausschuss gebildet, welcher sich mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Partnerschaftsgesetz beschäftigt. Im September, so heisst es aus dem Justizministerium, soll dieser nun vorliegen. Der Entwurf wird dann zur Genehmigung an das Kabinett weitergereicht, bevor schliesslich die Nationalversammlung darüber befinden kann.
Wie es in der Mitteilung weiter heisst, soll der Unterausschuss den Entwurf sogar noch ausgeweitet haben und über die früheren Forderungen hinausgegangen sein. Damit soll die Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren noch weiter gehen als ursprünglich geplant. Bis der Entwurf aber öffentlich vorgestellt wird, soll es noch einige Anhörungen geben, um alle Anliegen miteinbinden zu können.
Mit dem neuen Partnerschaftsgesetz, sollen gleichgeschlechtliche Paare weitgehend mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt werden. So ist selbst eine Adoption möglich, aber auch das Erbrecht, die Sozialhilfe, das Steuerrecht und das Besuchsrecht in Spitälern sind vorgesehen. Sofern bekannt, ist bislang die einzige Einschränkung, dass gleichgeschlechtliche Paare keinen gemeinsamen Nachnamen annehmen dürfen.
LGBT-Organisationen begrüssten die Ankündigung. Es sei ein sehr wichtiger Schritt, um die Grundrechte von gleichgeschlechtlichen Paaren zu garantieren, welche bislang keine Möglichkeit hatten sich rechtlich abzusichern, erklärte etwa Kittinun Daramadhaj von der Rainbow Sky Association. Das Partnerschaftsgesetz sei ähnlich wichtig, wie eine Ehe.
Thailand und Taiwan liefern sich derzeit ein Kopf an Kopfrennen, wer gleichgeschlechtlichen Paaren als erstes Land in Asien die Möglichkeit einer rechtlichen Absicherung bietet. In Taiwan müsste die Ehe per Gerichtsbeschluss eigentlich bis im Frühling 2019 geöffnet werden, doch religiöse Gruppierungen versuchen dies derzeit durch eine Volksabstimmung zu verhindern.