TSCHECHIEN: Grosser Schritt in Richtung Stiefkindadoption
Es gehe darum, dass der Lebenspartner eine rechtliche Beziehungen zum Kind seines Partners haben könne. Dies mache den Alltag bereits viel einfacher, erklärte der Minister für Menschenrechte in Tschechien, Jiří Dienstbier, in Bezug auf einen Gesetzesentwurf, welcher die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht, welche in einer Eingetragenen Partnerschaft leben.
Der Vorstoss muss noch von beiden Kammern des Parlaments genehmigt werden, doch soll er den Regenbogenfamilien viele Vorteile besonders auch im Alltag bringen, ohne dass für sämtliche Handlungen Einverständniserklärungen nötig sind. Die adoptierenden Partner sollen damit die grundlegendsten Rechte erhalten, wie etwa, dass sie ihr Kind vom Kindergarten abholen dürfen, ohne dass sie dafür eine Bestätigung vom biologischen Elternteil vorweisen müssen. Auch soll damit der Todesfall des leiblichen Elternteils gesetzlich geregelt werden, damit das Kind dann in seiner gewohnten Umgebung beim adoptierenden Elternteil bleiben kann, und nicht aus seinem Umfeld herausgerissen wird.
Der nun vorgestellte Gesetzesentwurf betrifft aber einzig die Stiefkindadoption und sieht kein generelles Adoptionsrecht für schwullesbische Paare vor, auch wenn sich die Paare in einer Eingetragenen Partnerschaft befinden. Dieses weiterführende Anliegen wurde bereits von der Vorgängerregierung thematisiert, dann aber zurückgestellt, nachdem die Regierung am Ende war. Die aktuelle Regierung hat die Debatte darüber als zu kontrovers bislang abgelehnt.
Ob die Stiefkindadoption angenommen wird, hängt vor allem von den Abgeordneten der Christ-Demokratischen Partei ab, welche sich in einer Koalition mit den Liberalen und den Sozialdemokraten befindet. Derzeit scheint es eher, dass die Christdemokraten das Anliegen ablehnen.
Tschechien hat im Jahr 2016 die Eingetragene Partnerschaft eingeführt. Ein Paar, welches ein Kind im Ausland adoptiert hat, hat vor Gericht aber bereits erfolgreich dafür gekämpft, dass beide Partner als Eltern des Kindes angesehen werden.