UK: Zweieinhalb Jahre Haft für Grindr-Erpresser

UK: Zweieinhalb Jahre Haft für Grindr-Erpresser
Er hat Duzende von Männer via Grindr kontaktiert und sie danach mit einem Outing bedroht. Damit hat ein 22-jähriger Brite tausende Pfund erpresst. Nun wurde der Mann für schuldig befunden und zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Polizei konnte ihm mindestens drei Fälle von Erpressung nachweisen, weil sich die Opfer bei ihnen gemeldet haben. Es könnten aber noch durchaus mehr Fälle gewesen sein, denn der 22-jährige Brite hat vor allem ungeoutete Männer via Grindr angeschrieben, welche teilweise auch Frau und Kind haben und die App nutzten, um sich heimlich mit Männern zu treffen. Daher könnten einige den Schritt zur Polizei nicht gewagt haben, da sie ihre Identität nicht verraten wollten. Bekannt ist jedoch, dass der Täter duzende Männer in ganz Südengland via der Dating App angeschrieben hat. Danach hat er durch Soziale Medien oder durch die Mobilenummer versucht mehr über die Männer herauszufinden, um sie danach zu erpressen.

Beim ersten Opfer forderte der 22-Jährige via SMS 1000 Pfund, oder er werde dessen Frau von Grindr erzählen. Der Mann hat das Geld darauf überwiesen. Ein zweites Opfer erlitt auf die Droh-SMS sogar einen kleinen Infarkt. Ein dritter Mann, er ist bisexuell, aber seit 20 Jahren mit einer Frau verheiratet, hat den Schritt gewagt, sich bei seiner Frau zu outen, anstatt dem Erpresser das Geld zu überweisen. Er war es dann auch, der die Handynummer des Täters nachverfolgen konnte und mittels einer Escort-Homepage auf den 22-Jährigen stiess. Als er den Mann bei der Polizei anzeigte, wurde bekannt, dass der Täter schon einmal verurteilt wurde. Damals, im Juli 2015, verrechnete er einem Kunden 200 Pfund, ohne jedoch tatsächlich beim abgemachten Treffpunkt zu erscheinen.

Richter Richard Foster war sich der Tragweite des Falls bewusst und bedankte sich bei den drei Opfern für ihren Mut, dass sie den Täter angezeigt haben, damit er sich vor Gericht verantworten musste. Foster zitierte zudem auch den früheren Justizminister Lord Lane, welcher Erpressung eines der schmutzigsten und hinterhältigsten Verbrechen bezeichnete, denn man könne dabei auch von versuchtem Mord an der Seele sprechen. Aus diesem Grund sei eine Strafe von zweieinhalb Jahren Gefängnis durchaus angemessen.