USA: Sollen Kindergärten Kinder von LGBTI+ Paaren ablehnen dürfen?
Es war ein herber Rückschlag für die LGBTI+ Community, als das Oberste Gericht der USA vor wenigen Wochen entschied, dass Konversionsmassnahmen, welche die freie Meinungsäusserung einschränken, nicht mehr verboten werden dürfen. Der Fall betraf ein Gesetz im US-Bundesstaat Colorado, und hat Auswirkungen auf viele andere Bundesstaaten. Nun haben die Obersten Richter:innen erneut eingewilligt, dass sie ein Anliegen verhandeln werden, welches die Rechte von LGBTI+ und die Religionsfreiheit betrifft. Und erneut kommt der Fall aus Colorado.
Konkret geht es um eine katholische Einrichtung, welche ein Vorschulprogramm anbietet, eine Art Kindergarten, aber Kinder von gleichgeschlechtlichen und trans Paaren werden explizit davon ausgeschlossen. Die Schule verstösst damit gegen die Anti-Diskriminierungsgesetze des Bundesstaats, weshalb ihnen keine staatliche Unterstützungen ausbezahlt werden.
In Colorado werden diese Kindergärten vom Staat bezahlt, und dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern eines der staatlichen oder ein privates Vorschulprogramm wählen, dazu gehören auch Einrichtungen mit einer bestimmten Konfessionszugehörigkeit. Die Kindergärten müssen sich dazu aber an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten, wie etwa an das Anti-Diskriminierungsgesetz.
Im entsprechenden Fall aus Colorado haben zwei Pfarrei-Kindergärten der Erzdiözese Denver geklagt, da ihnen der Staat keine Ausnahmebewilligung in Bezug auf die Anti-Diskriminierungsgesetze genehmigt hat. Dabei argumentieren sie, dass sie Kinder von queeren Paaren nicht aufnehmen können, da dies ihren religiösen Überzeugungen widerspreche.
Die Obersten Richter:innen in Washington DC haben nun unter anderem über ein Gesetz aus dem Jahr 1990 zu entscheiden, welches es dem Staat erlaubt, mit „allgemeinen, neutralen Gesetzen“ auch in Religionsangelegenheiten einzugreifen ohne damit den Verfassungszusatz der freien Meinungsäusserung zu verletzen. Wie das Oberste Gericht nun angedeutet hat, wird dieses Gesetz wohl aber nicht angetastet. Vielmehr könnten die Richter:innen aber versuchen, dem Bundesstaat Colorado aufzuerlegen, dass Ausnahmen beim Anti-Diskriminierungsgesetz geschaffen werden müssen.
Untere, gerichtliche Instanzen haben bislang den Staat unterstützt und nicht die Pfarrei-Kindergärten. So haben sie geurteilt, dass der Staat Ausnahmeregelungen für solche Vorschulprogramme verweigern dürfe. Die Regierung Trump jedoch stellt sich nun klar auf die Seite der Kindergärten und bezeichnet frühere Urteile als „äusserst problematisch“.