USA: Bundesstaaten dürfen Konversionsmassnahmen nicht mehr verbieten

USA: Bundesstaaten dürfen Konversionsmassnahmen nicht mehr verbieten
Das Oberste Gericht der USA hat das Verbot von Konversionsmassnahmen via der Einschränkung der freien Meinungsäusserung von Therapeut:innen und anderer Anbieter, für ungültig erklärt. Dies ist ein herber Rückschlag für die LGBTI+ Community und ein gefährliches Signal an queere Jugendliche.

In einer klaren 8 zu 1-Entscheidung befand das Oberste Gericht der USA just am Transgender Day of Visibility, dass Bundesstaaten Konversionsmassnahmen nicht mehr verbieten dürfen, wenn es darum geht die Meinungsäusserung von Therapeut:innen und von anderen Anbietern einzuschränken. Die Richter:innen haben dazu ein solches Gesetz aus Colorado für ungültig erklärt, indem sie die Meinungsfreiheit höher bewertet haben. Einzig Richterin Ketanji Brown Jackson vertrat eine abweichende Meinung und unterstützte ein solches Verbot.

Damit könnten ähnliche Gesetze in insgesamt 23 Bundesstaaten, sowie dem Hauptstadtdistrikt Washington DC, aufgeweicht oder gar aufgehoben werden. Das Urteil beschränkt sich allerdings einzig auf Gesprächstherapien, doch Bundesstaaten dürfen weiterhin medizinische Eingriffe verhindern, etwa mit Medikamenten oder gar Operationen.

Geklagt hat eine Therapeutin aus Colorado, welche sich durch das Verbot dieser Massnahmen in ihrer Meinungsäusserung eingschränkt sah. Vor Gericht argumentierte sie, dass es ihr erlaubt sein soll, Minderjährige auf der Religion basierende Unterstützung anzubieten, wenn diese ihre Anziehung zum gleichen Geschlecht vermindern, oder wenn sie sich in ihrem eigenen Körper besser fühlen wollen.

Laut der Mehrheitsmeinung des Supreme Court fänden solche Konversionsmassnahmen oftmals in Form von Gesprächstherapien statt und aus diesem Grund sei das Gesetz, wie es in Colorado gelte, eine Einschränkung der Meidnungsfreiheit, wie sie durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt sei.

Das Gesetz richte sich dabei nicht auf das berufliche Verhalten, wie es der Bundesstaat habe geltend machen wollen, sondern im Fokus würden die kommunikativen Inhalte stehen. Weiter stellten sich die Obersten Richter auf den Standpunkt, dass das Gesetz nicht neutral formuliert sei, denn es verbiete es den Anbietern von Konversionsmassnahmen, eine Änderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zu fördern, doch Aussagen, welche die Idenität eines Klienten bekräftigen, seien erlaubt.

Das Urteil ist ein herber Rückschlag für all jene Bundesstaaten, welche versucht haben, Konversionsmassnahmen mittels Gesetzen zu verbieten. Zahlreiche LGBTI+ Organisationen haben sich nach der Urteilsverkündung zu Wort gemeldet und die Entscheidung scharf kritisiert. Es sei ein tragischer Rückschritt, wenn die gefährlichen Praktiken der Konversionsmassnahmen als verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäusserung bezeichnet werden, heisst es etwa vom Trevor Project. Auch die Human Rights Campaign reagierte umgehend und erklärte, dass dies eine rücksichtslose Entscheidung sei, welche mehr amerikanische Kinder leiden lassen werde.

Die Zahlen bezüglich Konversionsmassnahmen sprechen eine deutliche Sprache. 61 Prozent der Opfer solcher Praktiken gaben an, im vergangenen Jahr ernsthaft über Suizid nachgedacht zu haben und 35 Prozent haben sogar einen Versuch unternommen. Rund fünf Prozent aller LGBTI+ gaben an, dass sie bereits solchen Massnahmen ausgesetzt waren. Alle grossen und renommierten Fachverbände von Ärzten über Psychologen bis hin zu Therapeuten und Psychiatern lehnen diese Praktiken strikt ab. Konversionsmassnahmen werden aber häufig in religiösem Umfeld angeboten.