USA: Gericht in Colorado unterstützt Verbot von Konversionsmassnahmen
Weil sie stark gläubig ist, sieht sie die gleichgeschlechtliche Liebe als Sünde an, und deshalb hat die zugelassene, professionelle Beraterin Kaley Chiles eine Klage gegen das Verbot von Konversionsmassnahmen für Minderjährige eingereicht, welches vom Kongress in Colorado beschlossen wurde. Der Beraterin aus Colorado Springs schloss sich schliesslich auch noch die rechte Organisation Alliance Defending Freedom (ADF) an.
Sie stellten sich auf den Standpunkt, dass die Regierung kein Recht haben dürfe auf private Gespräche zwischen Klient:innen und Berater:innen Einfluss zu nehmen und diese zu zensurieren. Man solle Berater:innen nicht zum Vorwand nutzen um Klient:innen die Meinung der Regierung aufzuzwingen. Eine Beratung sei schliesslich reden und mit dem Verbot werde der Erste Verfassungszusatz der freien Meinungsäusserung verletzt, erklärte die ADF.
Ein Berufungsgericht sah dies nun anders und stellte sich mit einer 2 zu 1-Entscheidung auf die Seite der LGBTI+ Community, indem das Verbot von Konversionsmassnahmen bei Minderjährigen bestätigt wurde. Der sogenannte House Bill 1129 wurde zuvor durch den Kongress im US-Bundesstaat Colorado angenommen. Mit diesem wird es staatlich zugelassenen Anbietern von psychologischen Diensten verboten, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität von minderjährigen Kindern und Jugendlichen zu verändern.
LGBTI+ Organisationen, welche sich für das Verbot eingesetzt haben, zeigten sich erleichtert über das Urteil. Sie reichten ihrerseits Argumente bei Gericht ein, um zu unterstreichen, wie wichtig ein solches Verbot ist und wie schädlich solche Praktiken sind. Dabei betonten sie auch, dass sämtliche wichtigen Berufsverbände und Vereinigungen der Bereiche Medizin und Psychologie diese Massnahmen mit aller Deutlichkeit ablehnen.
Das letzte Wort in dieser Sache dürfte aber noch nicht gesprochen sein: Sowohl Kaley Chiles, wie auch die Organisation Alliance Defending Freedom haben bereits angekündigt, dass sie das Urteil nicht akzeptieren und in Berufung gehen werden.