USA: Trumps Entlassung von HIV+ Piloten wird erneut vor Gericht abgelehnt
Bei den beiden Piloten der US-Airforce wurde im Jahr 2017 HIV diagnostiziert, doch sie nehmen retrovirale Medikamente und ihre Virenlast ist deshalb unter der Nachweisgrenze. Zudem wurde den Beiden von Ärzten attestiert, dass sie körperlich fit und gesund sind, auch um im Ausland zu dienen. Dies sah die Regierung Trump anders und sie wurden entlassen, da man sie aufgrund ihres HIV-Status nicht in den Mittleren Osten schicken könne.
Bereits im Februar 2019 urteilte ein Bezirksgericht, dass die Entlassung nicht rechtmässig sei. Die Regierung akzeptierte das Urteil aber nicht und zog es weiter. Nun hat auch ein Berufungsgericht sein Urteil bekannt gegeben und erneut die beiden Piloten unterstützt.
In seiner Urteilsbegründung erklärt der vorsitzende Richter James A. Wynn Jr., dass ein Verbot für einen Auslandseinsatz zu einer Zeit gerechtfertigt gewesen sei, als die HIV-Behandlungen noch nicht so effektiv gewesen seien, und die Übertragung auf andere nicht ausgeschlossen werden konnte. Jede Ansicht, welche ein Verbot aufgrund von HIV rechtfertigen würde, sei jedoch veraltet und überholt. Dieses obsolete Verständnis könne nicht mal ein Verbot rechtfertigen, wenn man die besonderen Umstände des Militärs in Betracht ziehe.
Diese beiden Armeeangehörigen, so der Richter weiter, zeigen, wie andere HIV-Positive mit einer undetektierbaren Virenlast, keinerlei Symptome von HIV. Sie müssten einzig ihre Medikamente nehmen - eine Tablette, manche zwei pro Tag - und regelmässig zum Bluttest gehen. Unter normalen Umständen im Alltag können sie so das HI-Virus nicht übertragen, und das Risiko, dass sie das HI-Virus im Falle von Kriegshandlungen übertragen, ist ebenfalls extrem gering. Da eine Übertragung durch Blutkonserven möglich sei, wurden die beiden Armeeangehörigen angewiesen, kein Blut zu spenden.
Die Regierung habe all diese Fakten bei der Entlassung der beiden Piloten nicht berücksichtigt, so der Richter, und stattdessen sei man von Annahmen und einschlägigen Bestimmungen ausgegangen. Aus diesem Grund sei den beiden Armeeangehörigen eine individuelle Prüfung über ihren Gesundheitszustand für einen Armeeeinsatz verweigert worden. Damit begründeten die drei involvierten Richter, weshalb eine Entlassung nicht zulässig sei.
Die LGBTI+ Organisation Lambda Legal zeigte sich erfreut über das Urteil. Die Wurzel dieser Freistellung der beiden Piloten basiere auf veralteten und voreingenommenen Ansichten in Bezug auf HIV, heisst es in einer Stellungnahme. Das nun erfolgte Urteil zeige ganz klar, dass Menschen mit HIV den Beruf des Soldaten und des Piloten in der Armee ausüben können - und zwar genau so sicher wie alle anderen auch.