USA: Verbot von Drag Shows wurde erneut durch Gericht blockiert
Es sind deutliche Worte, mit welchen Richterin Robin Rosenbaum des Berufungsgerichts, Floridas Regierung zurückpfeifft: Das Gesetz greife quasi zur Schrotflinte, obwohl beim Ersten Verfassungszusatz über die Meinungsfreiheit höchstens ein Skalpell eingesetzt werden dürfe. Das Verbot von anstössigen Äusserungen sei wie ein Freibrief für alle Staatsbeamten, dass sie alle Äusserungen verbieten können, welche sie selber als obszön empfinden, so Rosenbaum. Das Gesetz verbiete Kindern den Zutritt zu Live-Veranstaltungen, welche der Bundesstaat als obszön erachte. Es würden aber nur sehr vage Vorgaben gemacht, welche Auftritte damit gemeint sind.
Da das Verbot zu weit gefasst und zu vage formuliert sei, greife es die verfassungsmässig geschützte Meinungsfreiheit zu stark an, urteilte das Berufungsgericht. Mit einer 2 zu 1-Entscheidung wurde das Verbot von Drag Shows somit weiterhin mit einer einstweiligen Verfügung belegt, und es darf weiterhin nicht umgesetzt werden. Der Fall gehe nun an die nächst niedrige Instanz zurück, wo erneut ein Richtergremium darüber entscheiden soll.
Richterin Robin Rosenbaum stellt in ihren Ausführungen weiter auch klar, dass alle ein anderes Verständnis davon haben, was altersgerecht ist. So sei etwa das Hamburger Mary's, jenes Restaurant mit Drag Shows, welches die Klage eingereicht hat, der Meinung, dass ihre Darbietungen familienfreundlich und nicht anstössig sind, und auch keine sexuell expliziten Inhalte verbreiten, so Rosenbaum. Für andere wiederum sei es bereits ein Verstoss gegen das Gesetz, wenn einfach ein Mann in einem Kleid kleinen Kindern aus Kinderbüchern vorlese. Damit begründet Rosenbaum, dass das Gesetz genau definiert sein müsse, denn gehe es um die Meinungsfreiheit, dann müsse mit dem Skalpell vorgangen werden, und nicht mit der Schrotflinte.