WELTWEIT: Klage gegen Grindr könnte Social Media-Welt auf den Kopf stellen
Die Trennung war offenbar alles andere als im gegenseitigen Einverständnis, denn der Ex-Freund von Matthew Herrick wollte pure Rache. So soll dieser auf der schwulen Dating App Grindr ein Fake-Profil mit den Fotos von Herrick aufgeschalten, und dabei nicht nur das Gesicht von ihm gezeigt, sondern auch dessen Adresse veröffentlicht haben. Laut Herrick sei er darauf von über 1000 Männern angeschrieben, zu Hause oder an seinem Arbeitsplatz aufgesucht worden, und alle hätten Sex von ihm verlangt. Der Ex veröffentlichte zudem nicht nur halbnackte Fotos von Herrick, sondern schrieb auch, dass dieser auf harten, ungeschützten Sex, auf Orgien und auf Drogen stehe. So glaubt das Opfer, dass sein Ex offenbar wollte, dass er missbraucht werde. Obwohl er Grindr wegen dem Fake-Profil mindestens 50 Mal angeschrieben habe und darum gebeten habe, dass alles gelöscht werde, sei nichts passiert und er sei immer nur mit der Standart-Antwortmail vertröstet worden, dass man sich dem Problem annehme.
Grindr und auch alle anderen Social Media-Plattformen wie Facebook, Youtube, Instagram oder Twitter, konnten sich bislang hinter dem Communication Decency-Gesetz aus dem Jahr 1996 verstecken, welches besagt, dass Webseiten nicht für den Inhalt verantwortlich sind, welcher von anderen Usern online gestellt wird. Doch Matthew Herrick und seine Anwälte gehen nun einen neuen Weg, nämlich über das Gesetz der Produkthaftung. Damit werden die Anbieter und Hersteller für fehlerhafte Produkte haftbar gemacht. Wie Herrick erklärt, sei Grindr als App fehlerhaft designt worden, grundlegend unsicher und unzumutbar gefährlich. Weiter hätten die verspäteten Antworten von Grindr dazu geführt, dass sein Ex die App zu einer wahren Waffe machen konnte.
Im Juni hat Matthew Herrick allerdings eine erste Niederlage eingefangen: Ein Bundesbezirksgericht wollte nicht auf den Fall eintreten. Nun wird aber demnächst ein Berufungsgericht darüber entscheiden, ob die Klage berechtigt ist oder nicht. Sollte die Klage tatsächlich vor einem Gericht landen, dann könnte ein entsprechendes Urteil gravierende Folgen für Social Media-Plattformen und Webseitenbetreiber haben. So könnten die Plattformen künftig dafür verantwortlich gemacht werden, wenn User Fehlinformationen veröffentlichen und die Betreiber diese nicht löschen. Die Tech Industrie malt bereits ein düsteres Szenario: Sollte der Kläger in diesem Präzedenzfall tatsächlich Recht bekommen, dann würde den Plattformen und Webseiten, sowie den Apps eine zu grosse Verantwortung übertragen werden, und dies könne nur mit einer massiven Einschränkung der Meinungsfreiheit gelöst werden. Denn es würde dabei nicht nur um Fake Profile gehen, sondern auch um Posts, Kommentare und vieles andere mehr. Einer riesigen Datenflut also, mit welcher nur schwer umzugehen ist.
Was solche neuen Gesetze für Auswirkungen haben können, zeigte sich etwa mit der Zustimmung für FOSTA, dem Fight Online Sex Trafficking Act, im vergangenen Jahr. Plötzlich war es möglich, dass Social Media-Plattformen für Posts, welche mit Sexarbeit in Verbindung gebracht werden könnten, verantwortlich sind. Dies führte dazu, dass Facebook seine Nutzungsbedingungen massiv anpasste und Tumblr die sexuellen Inhalte von Millionen von Usern löschte. Der Aufschrei besonders innerhalb der LGBTI+ Community liess dabei nicht lange auf sich warten - doch genützt hat der
Protest bislang wenig..