Die Heiratsstrafe gibts im Aargau schon jetzt praktisch nicht mehr
Im Kanton Aargau gibt es die Heiratsstrafe kaum mehr, dies schreibt die Aargauer Zeitung in ihrem Bericht. Durch das Vollsplitting, so zitiert die Zeitung den Vorsteher des kantonalen Steueramts, zahle die überwiegende Mehrheit der Paare im Aargau nach der Heirat weniger oder höchstens gleich viel wie vor der Heirat.
Eine gleich hohe Steuerbelastung nach der Heirat ergibt sich theoretisch lediglich dann, wenn beide Ehegatten das genau gleich hohe Einkommen haben und der Zweitverdienerabzug nicht zum Tragen kommt. In allen Fällen, wo das Einkommen ungleich verteilt ist oder beide Ehegatten mit gleichem Einkommen Doppelverdiener sind, bezahlt ein Konkubinatspaar höhere Steuern als ein Ehepaar, schreibt die Zeitung weiter.
Innerkantonal müsste im Aargau also kaum etwas angepasst werden, nur bei den Bundessteuern besteht noch Handlungsbedarf. Aber weshalb mit der CVP-Initiative eine Strafe aufheben und gleichzeitig eine neue Strafe schaffen, nämlich ein Verbot der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare?