BRUNEI: Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Sex wird doch nicht ausgesprochen
Zahlreiche Prominente, Firmen und andere Staaten haben Brunei für dessen neues, auf der Scharia basierendes Strafgesetz aufs schärfste kritisiert und zahlreiche Boykottmassnahmen ergriffen. Dies scheint am kleinen Sultanat auf der Insel Borneo nicht spurlos vorbei gegangen zu sein, und aus diesem Grund hat Sultan Hassanal Bolkiah in seiner Rede vor dem Beginn des Ramadan nun auch erklärt, dass die Todesstrafe nicht ausgesprochen würde - auch nicht bei gleichgeschlechtlichem Sex.
Mit dem neuen Strafgesetz, welches auf der Scharia basiert, und welches am 3. April eingeführt wurde, hätte gleichgeschlechtlicher Sex unter Männern, Ehebruch und Vergewaltigung mit dem Tode bestraft werden sollen, unter anderem mittels Steinigung. Doch diesbezüglich krebst das Land nun zurück. Der Sultan wies in seiner Rede zudem auch darauf hin, dass die Todesstrafe schon seit langem im Gesetz stehe, unter anderem für Mord, dass man jedoch seit den 1990ern keine Exekutionen mehr durchgeführt habe. Laut einem UN-Bericht soll die letzte Todesstrafe sogar 1957 stattgefunden haben.
Er sei sich bewusst, erklärte Hassanal Blokiah in seiner Rede weiter, dass es viele Fragen und Fehlinterpretationen in Zusammenhang mit der Einführung des Scharia-Strafgesetzes gegeben habe. Er sei jedoch davon überzeugt, dass, sobald dies geklärt sei, der Nutzen des Gesetzes offensichtlich sein werde. Es sei zudem bekannt, dass Brunei seit zwei Jahrzehnten de facto ein Moratorium auf die Todesstrafe habe, denn unter dem geltenden Gesetz seien keine mehr ausgeführt worden. Dies werde sich auch mit dem neuen Scharia-Strafgesetz nicht ändern. Mit beidem, dem normalen und dem Scharia-Strafgesetz verfolge man das Ziel, den Frieden und die Harmonie im Land zu gewährleisten, zudem sollen auch die Moral und die Würde des Landes, aber auch die Privatsphäre der Bewohner geschützt werden.
Diese Rede wurde vom Büro des Sultans auch auf Englisch übersetzt und verbreitet. Dies passiert nur sehr selten. Ob die Todesstrafe auch tatsächlich aus dem Strafgesetz gestrichen wird, ist nicht klar, denn nur nicht anwenden bedeutet nicht, dass man nicht trotzdem damit drohen kann.
Daneben, so berichtet The Independent, soll Brunei auch die UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschenliche und entwürdigende Behandlungen und Bestrafungen unterzeichnet haben. Damit wären Strafen wie die Steinigung, Amputationen oder Auspeitschungen nicht mehr erlaubt, alles Bestrafungen, welche im neuen Strafgesetz in Brunei vorgesehen sind. Das Land muss den Vertrag aber noch ratifizieren.