DEUTSCHLAND: Der Bundestag beschliesst das Selbstbestimmungsgesetz

DEUTSCHLAND: Der Bundestag beschliesst das Selbstbestimmungsgesetz
Nach einer hitzigen Debatte stimmte eine deutliche Mehrheit des Bundestag am Freitag für das Selbstbestimmungsgesetz. Für trans, inter und nicht-binäre Menschen ist dies ein historischer Moment, denn sie können nun, ähnlich wie in der Schweiz, leichter ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen anpassen lassen.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, über welches bereits seit langem debattiert wurde, wird das bisherige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 abgelöst. Nach einer hitzig geführten Debatte stimmten schliesslich 374 Abgeordnete für das neue Gesetz, elf enthielten sich und 251 stimmten dagegen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist in diesem Fall nicht erforderlich. Somit kann das neue Gesetz ab dem 1. November in Kraft treten.

Bis jetzt mussten trans und inter Menschen zwei psychologische Gutachten einreichen, um eine Änderung des Geschlechtseintrags oder des Vornamens zu beantragen, bevor schlussendlich ein Amtsgericht darüber entschied. Schon zuvor hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Transsexuellengesetz für ungültig erklärt, und mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz wird nun alles nochmals neu geregelt.

Die Anpassung des Geschlechtseintrags und des Vornamens wird neu ein blosser Verwaltungsakt, den trans, inter und nicht-binäre Personen auf dem Standesamt beantragen können. Es ist dazu eine einfache Erklärung nötig, wie es auch in der Schweiz bereits der Fall ist. Es gibt zudem keine Begrenzung, wie oft dieser Eintrag angepasst werden kann, doch es wird eine Sperrfrist von jeweils einem Jahr geben.

Bei Kindern ist zudem auch eine Erklärung über eine vorherige Beratung erforderlich. Kinder ab fünf Jahren müssen in jedem Fall persönlich zustimmen. Bei Kindern unter 14 Jahren sind es aber die Eltern, welche diese Erklärung einreichen müssen, doch sie dürfen sich nicht dem Willen des Kindes widersetzen. Jugendliche über 14 Jahren können die Erklärung selber einreichen, doch sie benötigen auch das Einverständnis der Eltern.

Wie schon in der Schweiz, so führte auch im deutschen Bundestag die Möglichkeit für Minderjährige ihren Geschlechtseintrag zu ändern zu hitzigen Debatten. Die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, welche die Debatte leitete, musste gar zu Respekt und Sachlichkeit aufrufen. Insbesondere die CDU/CSU, die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) stellte sich gegen das Gesetz.

Für die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, ist nach der Abstimmung aber klar: Für die allermeisten Menschen ändere sich mit diesem neuen Gesetz rein gar nichts, doch es helfe einer kleinen Minderheit sehr. Das Gesetz sei daher ein grosser gesellschaftlicher Fortschritt.