DEUTSCHLAND: Entschädigung für Opfer des Paragraf 175
Erst im Jahr 1994 wurde der Paragraf 175, welcher Homosexuelle per Gesetz verurteilte, endgültig abgeschafft. Nun sollen die damals Verurteilten rehabilitiert und einen Ausgleich erhalten. Dazu soll das „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“, kurz StrRehaHomG, ausgearbeitet werden. Heiko Maas (SPD), der Bundesjustizminister, hat dazu bereits im Sommer ein Eckpunktepapier vorgestellt, doch davon will er nun offenbar abweichen.
Sämtliche Urteile nach dem Paragraf 175 sollen vollständig aufgehoben werden, sowohl aus der Bundesrepublik, sowie auch aus der ehemaligen DDR. Bedingung ist einzig, dass die gleichgeschlechtlichen Handlungen einvernehmlich waren. Kommen aber weitere Strafhandlungen hinzu, dann sollen die "Täter" nur teilweise rehabilitiert werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Sex nicht von allen Betreiligten gewollt war, oder wenn einer der Beteiligten minderjährig war. Weiter sollen auch alle damit verbundenen Urteile, zumindest teilweise, aufgehoben werden, wie etwa Berufsverbote.
Die Rehabilitierung soll aber nicht aktiv durch die Bundesregierung angegangen werden, sondern, Betroffene sollen bei der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Dies können auch Ehe- und Lebenspartner, Verlobte oder Verwandte übernehmen dürfen, sollte der Betroffene bereits verstorben sein. Geht es um die finanzielle Entschädigung, dann kann aber nur der Betroffene selber davon profitieren. Dabei ist von 3000 Euro pro Fall, sowie 1500 Euro pro angefangenes Jahr Freiheitsentzug die Rede. Zu Letzterem zählen auch Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen.
Von einer zusätzlichen Kollektiventschädigung, von welcher noch im Sommer die Rede war, wird nun aber offenbar abgesehen. Es soll sich dabei um einen Betrag von 500'000 Euro gehandelt haben, welcher an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ausbezahlt hätte werden sollen. Auch ein Entschädigungsfond für Härtefälle ist offenbar vom Tisch. Dieser hätte eine zusätzliche finanzielle Wiedergutmachung für jene vorgesehen, welche besonders unter dem Urteil litten, weil sie etwa durch ein Berufsverbot in finanzielle Schwierigkeiten kaman und sich davon nicht mehr erholen konnten. Der Druck der CDU gegen diese Massnahmen war aber wohl zu gross.
Die Bundesregierung rechnet mit Entschädigungskosten in der Höhe von rund 30 Millionen Euro.