DEUTSCHLAND: Kabinett will Diskriminierungen bei der Blutspende abschaffen
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP festgeschrieben, dass die Diskriminierung von schwulen, bisexuelle und trans Personen bei der Blutspende aufgehoben werden soll. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat diesen Ausschluss von ganzen Bevölkerungsgruppen bereits öffentlich kritisiert und erklärt, dass es nicht von der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität abhängen soll, ob jemand zur Blutspende zugelassen wird oder nicht.
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett nun nach Vorgabe der Regierung beschlossen, dass diese Beschränkungen fallen sollen. Entsprechend wurde damit die Bundesärztekammer, welche diese Kriterien festlegt und umsetzt, angewiesen, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Künftig soll demnach das persönliche Sexualverhalten und damit das individuelle Risiko ausschlaggebend sein, ob jemand zur Blutspende zugelassen wird.
Das Bundeskabinett hat dabei lediglich eine Formulierungshilfe verabschiedet, wodurch der exakte Text des Gesetzesentwurfs durch die Fraktionen im Bundestag vorgenommen wird.
Neu werden Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann während vier Monaten von der Blutspende ausgeschlossen, wenn sie Sex mit einem neuen Mann oder mit mehreren Männern hatten. Dasselbe gilt auch bei Kontakten zwischen Mann und Frau mit häufig wechselnden Partner:innen.
Die Regierung betont dabei, dass das hohe Sicherheitsniveau bei den Blutkonserven und bei anderen Blutprodukten für die Empfänger:innen auch mit dieser Anpassung nach wie vor gewährleistet sei. So heisst es auch von der Deutschen Aidshilfe, dass alle Blutspenden vor der Verwendung wie immer zusätzlich auch auf HIV und andere Infektionskrankheiten untersucht werden.