DEUTSCHLAND: Nach den Wahlen steigt der Druck gegen die Ehe für alle
Die Alternative für Deutschland AfD wurde auf Anhieb drittstärkste Kraft in Deutschland und zieht mit über 90 Abgeordneten in den Bundestag ein. Was die Aushängeschilder von Homosexualität und den Rechten für Schwule, Lesben und Transgender halten, daraus machen sie keinen Hehl, und dies trotz einer lesbischen Spitzenkandidatin. Durch die Wahlen vom Wochenende gerät nun auch die Ehe für alle erneut stark unter Druck, und die Haltung, dass das Vorhaben nicht verfassungskonform ist, dürfte enorm an Auftrieb gewinnen. Dass es tatsächlich zu einer Verfassungsklage kommt, ist nun aufgrund der neuen Kräfteverhältnisse wieder wahrscheinlicher.
Der Grund liegt nicht zuletzt im Verfahren selber: Da die Ehe für alle konkret niemanden benachteiligt, ist es einzelnen Bürgern nicht möglich, eine Klage vor dem Verfassungsgericht einzureichen. Anders sieht es jedoch auf dem politischen Weg aus: So kann ein Antrag durch die Bundesregierung, durch ein Bundesland oder durch mindestens einen Viertel aller Abgeordneten im Bundestag zustande kommen. Dabei wäre vor allem Zweiteres denkbar, besonders seit dem vergangenen Wochenende, da die AfD im Bundesland Sachsen mit 27 Prozent die stärkste Kraft wurde. Aber, da nun die Wahlen vorbei sind, ist es auch sehr gut möglich, dass nun auch die CDU oder die CSU eine solche Normenkontrollklage angestrebt.
Dass es zumindest die AfD damit ernst meint, hat deren Spitzenkandidat Alexander Gauland bereits kurz nach der Abstimmung über die Ehe für alle im Bundestag mitgeteilt: Man prüfe eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, erklärte er damals, und nach den Wahlen könnten sie auch die nötigen Mittel dazu in der Hand haben.
Wie das Verfassungsgericht im Falle einer Klage entscheiden wird, da gehen die Meinungen selbst bei Verfassungsrechtlern auseinander.
Im Bundestag ist die Ehe für alle durch, ebenso hat der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben. Schon bald können auch die ersten Paare heiraten, was aber mit diesen Ehen passieren würde, sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen, muss sich weisen...