EU: Die EU-Kommission will kein Verbot von Konversionsmassnahmen
Die Forderung der Europäischen Bürgerinitiative war klar: Die äusserst LGBTI+ feindlichen Konversionsmassnahmen sollen in der gesamten Europäischen Union verboten werden. Dazu sammelten sie rund 1.2 Millionen Unterschriften, holten 300 Nichtregierungsorganisationen an Bord, sowie 411 Parlamentarier:innen, welche dieses Anliegen ebenfalls unterstützen und reichten die Bürgerinitiative am 17. November 2025 ein.
Ende April stimmte darauf eine klare Mehrheit des EU-Parlaments für dieses Verbot und nun lag der Ball bei der EU-Kommission. Diese hatte bis zum 18. Mai Zeit um auf die Forderung der EU-Bürger:innen zu reagieren, und dies hat sie nun bereits gemacht.
Zwar verurteilt die EU-Kommission diese schädlichen Praktiken ebenfalls, doch die Forderung nach einem verbindlichen Gesetzesentwurf, der in der ganzen EU gilt, geht ihr zu weit. Wie die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, in Bezug auf die Bürgerinitiative erklärt, verpflichte man sich, eine Empfehlung an alle Mitgliedsstaaten zu verabschieden, in welcher sie dringend aufgefordert werden, Konversionsmassnahmen zu verbieten. Dieser Text soll 2027 vorliegen.
Die Initianten, darunter insbesondere das Bündnis Against Conversion Therapy, zeigte sich enttäuscht und erklärte, dass man weiter für ein EU-weites Verbot kämpfen werde. Die nun beschlossene Empfehlung ist nämlich, wie es der Name bereits sagt, nur eine Empfehlung und somit nicht verbindlich. Man hoffe aber, dass möglichst viele Mitgliedsstaaten diese Empfehlung trotzdem aufgreifen und als Verbot in ihren nationalen Gesetzen verankern. Weiter sollen die einzelnen Länder dafür sorgen, dass queere Menschen besser vor solchen Praktiken geschützt werden, und dass Anbieter davon in die Pflicht genommen werden.
Bislang haben erst acht EU-Mitgliedsstaaten diese Praktiken verboten. Dass es sich dabei aber keineswegs um eine Randerscheinung handelt, zeigen die Zahlen, welche die Europäische Union selber anhand von Studien herausgegeben hat. Demnach sollen rund 24 Prozent aller LGBTI+ bereits solchen Massnahmen ausgesetzt gewesen sein. Bei trans Menschen liegt der Anteil sogar bei fast der Hälfte.
Unter Konversionsmassnahmen versteht man Praktiken, welche die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck einer Person verändern sollen. Dazu werden verschiedenste Praktiken angewandt, von Beten bis Beschimpfungen, von Zwangsmedikation bis hin zu Elektroschocks, Isolation oder körperlicher und sexueller Gewalt. Die Konsequenzen für die Opfer können gravierend sein und reichen von Depressionen bis hin sogar zu Suizidgedanken. Sämtliche renommierten und wichtigen Verbände, wie etwa jene der Mediziner, der Psychologen oder Psychiater, verurteilen diese Praktiken als schädlich.
Brauchst Du Hilfe und möchtest Du mit jemandem sprechen? Hier findest Du Hilfe:
Die Schweizer LGBT+ Helpline steht Dir unter der Nummer 0800 133 133 kostenlos zur Verfügung. Mehr Infos: lgbt-helpline.ch
Weitere Information erhältst Du auch unter:
Du-bist-du.ch: Beratung und Information
Milchjugend: Übersicht über queere Jugendgruppen
Transgender Network Switzerland: Dachorganisation für trans Menschen
LOS: Lesbenorganisation Schweiz
Pink Cross: Dachorganisation schwuler und bisexueller Männer