EUROPA: Test auf Homosexualität ist nicht erlaubt
Der Nigerianer stellte in Ungarn einen Antrag auf Asyl, da er aufgrund seines Schwulseines in seiner Heimat verfolgt werde. Die Behörden prüften seine Angaben und fanden keine Widersprüche, doch trotzdem wiesen sie den Asylantrag des Mannes ab. Ihre Begründung: Ein psychologisches Gutachten, welches sie in Auftrag gegeben haben, konnte seine Homosexualität nicht bestätigen.
Die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg haben nun geurteilt, dass dieses Gutachten gegen die Charta der Grundrechte der EU verstosse. Es dürfen zwar Gutachten erstellt werden, erklärten die Richter, doch diese müssten die Charta berücksichtigen, etwa in Bezug auf die Menschenwürde und das Recht auf ein Privat- und Familienleben.
Die Richter unterstrichen auch, dass man auf die Glaubhaftigkeit der Aussage eines Asylbewerbers bauen solle, sofern Unterlagen und Dokumente fehlen, welche dessen Homosexualität bezeugen würden.