DÄNEMARK: Asylantrag von drei ugandischen Lesben abgelehnt
Wenn man die aktuelle Situation für Schwule, Lesben und Transgender in Uganda betrachtet, dann müsste der Fall eigentlich klar sein, doch nicht so für die dänischen Behörden. Sie haben nämlich den Asylantrag von drei lesbischen Frauen abgelehnt. Diese haben die Entscheidung schon einmal angefochten und haben nun noch ein letztes Mal die Möglichkeit, in Berufung zu gehen, damit das Urteil nochmals angesehen wird. Verschiedenste LGBT-Organisationen kritisierten die Entscheidung der Behörden und erklärten, dass alleine schon die sexuelle Orientierung der Frauen ein Asylgrund sein soll. Wie die Behörden bestätigen, seien die drei Frauen derzeit in einem Untersuchungsgefängnis. Sollte das Gericht ihren Asylantrag erneut ablehnen, dann würden sie bereits Anfangs August in ihre Heimat Uganda ausgeschafft.
Derzeit setzen sich die Anwälte von LGBT Asylum für die drei Frauen ein. Sprecherin Hanne Gyberg malte denn auch ein düsteres Bild, sollten die Frauen nach Uganda zurückgeschickt werden. Homosexuelle riskieren Verfolgung durch andere Bürger, durch ihre Familien und Clan-Mitglieder, zudem werden sie erpresst und beschimpft. Homosexuelle können zudem keinen Schutz von der Polizei erwarten, erklärt Gyberg weiter, sollten sie attackiert, bedroht oder gar umgebracht werden. Sollten die drei Frauen tatsächlich zurückgeschickt werden, so wäre dies das erste Mal, dass LGBT Asylum nicht erfolgreich Asylsuchende vertreten hat.
Jytte Lindegaard, eine der Anwältinnen von LGBT Asylum, welche eine der Frauen vertritt, erklärte, dass ihre Klientin für LGBT Asylum aktiv gewesen sei, und dass dies durch ihre Präsenz im Internet nun auch in Uganda bekannt sei. Es wäre daher schrecklich, wenn die Frau tatsächlich nach Uganda zurückgeschickt werde, da das Land sehr strenge Gesetze habe.
Rückendeckung erhalten die drei Lesben unter anderem auch von den Dänischen Liberalen. Deren Sprecher, Jacob Jensen, ging zwar nicht auf diesen konkreten Fall ein, erklärte jedoch, dass keine Menschen in solche Länder ausgeschafft werden sollen, besonders nicht, wenn sie dort verfolgt werden. Natürlich müsse man sich als Dänemark an die Regeln halten, wenn jedoch Personen in ihren Heimatländern aufgrund ihrer Religion, ihrer Sexualität oder wegen etwas anderem verfolgt werden, dann habe man die Pflicht, diese Menschen davor zu schützen, führte Jensen weiter aus.