HONG KONG: Erbrecht: Ja -  Im Ausland geschlossene Ehen: Nein

HONG KONG: Erbrecht: Ja -  Im Ausland geschlossene Ehen: Nein
Freud und Leid können manchmal nah beieinander liegen: So entschied ein Richter in Hong Kong mit zwei Urteilen am gleichen Tag, dass das Erbrecht auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten kann, im Ausland geschlossene LGBTI+ Ehen aber von Hong Kong weiterhin nicht anerkannt werden. Ein bittersüsser Tag für die Community...

Mit Anderson Chow Ka-ming fällte ein Richter am Obergericht von Hong Kong gleich zwei für die LGBTI+ Community wichtige Urteile an einem Tag. Im Fall von Edgar Ng Hon-lam ging es um das Erbrecht. Er klagte vor Gericht, weil sein Partner seinen Besitz, darunter auch eine Wohnung, nicht automatisch erben würde, wenn sie kein Testament oder eine andere Form eines Vertrags haben, welche das Erbrecht zwischen den Beiden regeln würde. Der Grund liegt darin, dass ihre Ehe, welche sie in London geschlossen haben, von Hong Kong nicht anerkannt wird. Der Richter sprach dem Partner nun die selben Rechte in Bezug auf das Erben zu wie einem verheirateten Paar.

Im Fall von Jimmy Sham Tsz-kit entschied der Richter hingegen, dass dessen in New York geschlossene Ehe nicht von Hong Kong anerkannt wird. Der Richter entschied, dass die chinesische Sonderverwaltungszone die Verfassung und das Recht nicht verletze, wenn es die Ehe zwischen heterosexuellen Paaren anerkennt, jene zwischen den beiden Männern aber nicht anerkennt.

Damit unterstrich der Richter ein bereits früher gefälltes Urteil, wonach Hong Kong die Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren, welche im Ausland geschlossen wurden, nicht als ganzes anerkennen muss. In Teilen wird die Ehe aber trotzdem anerkannt, etwa wenn es um das Erben geht, wie das erste Urteil zeigt, oder etwa auch in Bezug auf die Niederlassungsbewilligung eines ausländischen Partners.