HONG KONG: Sind gleichgeschlechtliche Paare im Erbrecht bald gleichberechtigt?

HONG KONG: Sind gleichgeschlechtliche Paare im Erbrecht bald gleichberechtigt?
Sie haben in London geheiratet, leben nun aber zusammen in Hong Kong. Dort haben sie ein Haus gekauft, doch wie Edgar Ng Hon-lam nun erfahren musste, würde dieses bei seinem Todesfall nicht als Erbe an seinen Ehemann gehen. Deshalb hat er nun eine Klage eingereicht, mit dem Ziel, dass das Erbrecht auch für im Ausland verheiratete, gleichgeschlechtliche Paare gilt. Dies wäre ein weiterer Schritt hin zur Anerkennung der Ehe für alle...

Im Januar 2017 hat Edgar Ng Hon-lam seinen Lebenspartner in London geheiratet, und auch in Hong Kong haben sie danach die Hochzeit mit einer Zeremonie gefeiert. Damit wollten sie einerseits ihre Partnerschaft als Ehe besiegeln, aber auch dafür sorgen, dass ihr gemeinsamer Besitz in ihren Händen bleiben kann, auch wenn einer von ihnen vorher sterben sollte.

Wie es sich nun aber herausgestellt hat, scheint dies nicht der Fall zu sein, da sie in Hong Kong wohnen. Das Erbrecht bezieht sich dort nämlich nur auf in Hong Kong anerkannte Ehen, sprich gleichgeschlechtliche Ehen, welche im Ausland geschlossen wurden, werden ausgeschlossen. Dies würde bedeuten, dass der Ehepartner in diesem Fall nicht als erstberechtigter Erbe anerkannt wird. Dagegen hat Edgar Ng Hon-lam nun eine Klage beim Obergericht eingereicht, und dies mit dem Ziel, dass ihre in Grossbritannien geschlossene Ehe bezüglich des Erbrechts und des gemeinsamen Besitzes auch von Hong Kong anerkannt wird.

Es ist bereits die zweite Klage, welche Ng beim Obergericht deponiert hat. Im Oktober reichte er bereits einen Antrag ein, damit er und sein Ehemann auch in Hong Kong als Familie angesehen werden. Dies hat ebenfalls mit der rechtlichen Situation rund um den Hauskauf zu tun. Auch in diesem Fall begründet der Anwalt des Ehepaares, dass es gegen die Verfassung von Hong Kong verstosse, wenn ihre Ehe nicht anerkannt werde. Dies sei eine nicht gerechtfertigte Einschränkung ihres Privat- und Familienlebens.