HONG KONG: Visas nun auch für gleichgeschlechtliche Paare

HONG KONG: Visas nun auch für gleichgeschlechtliche Paare
Ob sich die Einreisebehörde bewusst ist, dass sie vor Gericht eine weitere Niederlage einfahren könnte? Obwohl der entsprechende Prozess erst anfangs Juni beginnt, hat die Behörde in Hong Kong nun bereits begonnen, Niederlassungsbewilligungen auch an gleichgeschlechtliche Paare zu vergeben und diese damit mit heterosexuellen Paaren gleichzustellen.

Bereits seit rund fünf Jahren kämpft ein lesbisches Ehepaar vor Gericht gegen die Hong Konger Regierung, damit sie in Bezug auf die Niederlassungsbewilligung mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt werden. Bislang haben sie auch gewonnen, doch die Einreisebehörde haben das Urteil jeweils nicht akzeptiert und ist in Berufung gegangen. Die nächsten Anhörungen bei der nächst höheren Instanz sind für den 4. Juni vorgesehen. Nun überrascht die Einreisebehörde jedoch damit, dass sie bereits jetzt begonnen hat, Visas auch an gleichgeschlechtliche Paare zu vergeben. Damit werden LGBT-Paare diesbezüglich mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt, und dies, obwohl Hong Kong gleichgeschlechtliche Paare per Gesetz gar nicht erst anerkennt.

Mit diesem Schritt erhalten nun auch die Partner bei gleichgeschlechtlichen Paaren eine Hong Konger Identitätskarte, und damit können sie fortan einer Beschäftigung nachgehen oder sich aus- und weiterbilden lassen. Die Behörde stellt jedoch klar, dass sie mit diesem Schritt ausserhalb der Richtlinien handle, und dass die Visavergabe möglicherweise durch ein anderslautendes Gerichtsurteil wieder rückgängig gemacht werden könnte.

Vor diesem Sinneswandel vergab die Einreisebehörde jeweils nur verlängerte Touristenvisa an gleichgeschlechtliche Partner von Hong Konger Einwohnern, und keine permanente Niederlassungsbewilligung. Dies störte auch zahlreiche Grosskonzerne, darunter auch die Credit Suisse, und sie unterstützten das lesbische Paar bei ihrer Klage. Ein Hong Konger Gericht hat die Firmen jedoch zurückgepfiffen und erklärt, dass sie dem Paar vor Gericht nicht zur Seite stehen dürfen.