INDIEN: Gleichgeschlechtliche Paare dürfen Familien gründen, aber nicht heiraten

INDIEN: Gleichgeschlechtliche Paare dürfen Familien gründen, aber nicht heiraten
Es ist zwar nur ein kleiner, aber ein nicht minder bemerkenswerter Schritt: Das Obergericht von Madras hat bestimmt, dass gleichgeschlechtliche Paare sehr wohl eine Familie gründen können, auch wenn sie rechtlich gesehen nicht heiraten dürfen. Dem Urteil zu Grunde liegt ein heftiger Familienstreit, der nun zu einem Happy End für ein queeres Paar führte.

Dass ihre Tochter lesbisch ist, wollte eine Familie in Indien nicht akzeptieren und deshalb hielten sie die 25-jährige Frau kurzerhand gefangen. Sogar die Polizei hielt zur Familie und zwangen die junge Frau, dass sie zu ihrer Familie muss - auch gegen ihren Willen. Erst nachdem ihre Freundin die Angehörigen verklagt hat, bekam die junge Frau endlich Hilfe.

Die beiden Richter des Obergericht von Madras waren in ihrem Urteil den auch mehr als klar: Obwohl das Oberste Gericht der Ehe für alle eine Absage erteilt habe, so heisse das nicht, dass gleichgeschlechtliche Paare keine Familie gründen können. Die Ehe sei nicht die einzige Möglichkeit dazu, und dies sei insbesondere wenn es um die Rechte queerer Menschen geht bereits fest im Gesetz verankert und auch anerkannt.

Dass die Eltern ihre Tochter gegen ihren Willen festhielten, wurde vom Gericht massiv kritisiert. Man habe der Mutter versucht klar zu machen, dass ihre Tochter als Erwachsene das Recht habe, selber über ihr Leben zu bestimmen. Das Gesetz sei diesbezüglich klar, und entsprechende Präzedenzfälle seien sogar noch eindeutiger. Dabei liessen die Richter auch die Aussage der Familie nicht gelten, wonach die Freundin ihre Tochter auf den falschen Weg geführt und Drogenabhängig gemacht habe.

Auch das Vorgehen der Polizei, dass sie die Tochter in die Hände der Familie übergaben, kritisierte das Gericht scharf. Sie befahlen der Polizei nun sogar, dass sie die Tochter und ihre Freundin vor der Familie schützen müsse, sollte dies notwendig werden. Die Familie dürfe nicht mehr in die persönlichen Angelegenheiten der Tochter eingreifen.

Gegenüber der Freundin des Opfers zeigten die beiden Richter in ihrer Entscheidung viel Verständnis. Dass diese die Form ihrer Beziehung nicht näher erläutert und sich einzig als „gute Freundin“ beschrieben habe, sei verständlich, sei Indien doch gesellschaftlich in weiten Teilen noch immer ein sehr konservatives Land.