INDIEN: Oberstes Gericht berät doch nochmal über Anti-Gay-Gesetze

INDIEN: Oberstes Gericht berät doch nochmal über Anti-Gay-Gesetze
Dies sind grossartige Neuigkeiten für die LGBT-Community in Indien: Weder die Politik, noch die Gerichte wollten sich mit der Legalisierung des gleichgeschlechtlichen Sex befassen, doch nun hat das Oberste Gericht eingewilligt, die Entkriminalisierung von Homosexualität doch nochmals anzuschauen.

Die Richter des Obersten Gerichts in Indien haben bekannt gegeben, dass sie den Teil des Strafgesetzes nochmals auf seine Verfassungsmässigkeit prüfen werden, welcher homosexuelle Handlungen unter Strafe stellt. Damit gehen die Richter auf einen Antrag von fünf LGBT-Aktivisten ein, welche diese erneute Prüfung gefordert haben.

Nach einem wegweisenden Urteil des selben Gerichts im vergangenen Jahr hat die LGBT-Bewegung neuen Auftrieb erhalten, und deshalb zeigen sich die LGBT-Aktivisten nun auch sehr zuversichtlich. 2017 hat das Oberste Gericht in einem Urteil über die neuen Identitätskarten des Landes nämlich so ganz nebenbei auch geurteilt, dass die sexuelle Orientierung eines Menschen ein grundlegendes Merkmal seines Privatlebens, und die Diskriminierung gegen Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zutiefst verletzend und gegen die Würde und den Selbstwert einer Person seien.

Aus diesem Urteil leiteten die LGBT-Aktivisten nun ab, dass somit auch Homosexualität und gleichgeschlechtlicher Sex nicht strafbar sein dürfe, da er zur Privatsphäre eines jeden Bürgers gehört. Laut aktuellem Gesetz, der Sektion 377, wird der homosexuelle Geschlechtsakt nämlich als unnatürlich und somit als strafbar bezeichnet, selbst wenn er zuhause in den eigenen vier Wänden passiert. Dies ist noch ein Überbleibsel aus der britischen Kolonialzeit.

Das Oberste Gericht hat sich schon einmal mit der Sektion 377 befasst, nachdem ein Obergericht in New Delhi Homosexualität vollständig legalisiert hat. Damals haben die Obersten Richter aber geurteilt, dass das Obergericht seine Kompetenzen überschritten habe. Es gebe keine gesetzliche Grundlage, welche diese Entkriminalisierung rechtfertige, hiess es damals, und so wurde die Sektion 377 erneut eingeführt. Die Richter erklärten damals, dass die Politik erst die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen schaffen müsse, damit der gleichgeschlechtliche Sexualakt legalisiert werden könne. Politiker möchten jedoch wiedergewählt werden, und so getraute sich kaum einer dieses heisse Eisen anzufassen. Da sich nun aber die Richter erneut damit befassen, könnte dies endlich den Weg dazu ebnen, dass Homosexualität vollständig entkriminalisiert wird...