INDIEN: Schwules Paar kämpft für die Ehe für alle

INDIEN: Schwules Paar kämpft für die Ehe für alle
Sie haben in einer grossangelegten, leider inoffiziellen Zeremonie bei einem indischen Tempel „geheiratet", und nun möchten die Beiden, dass ihre Ehe auch rechtlich tatsächlich anerkannt wird. Dazu sind Nikesh und Sonu nun an das Obergericht in ihrem Heimatbundesstaat Kerala gelangt, und sie argumentieren dort damit, dass ein Verbot der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gegen die Verfassung verstosse...

Es war erst im Jahr 2018 als gleichgeschlechtliche Aktivitäten in Indien durch das Oberste Gericht überhaupt entkriminalisiert wurden. Dies nach langem Hickhack zwischen den Richtern und der Politik. Einer der fortgeschrittensten indischen Bundesstaaten in Bezug auf die Rechte für LGBTI+ ist Kerala. Dort gibt es bereits seit 2009 die Gay Pride Queerala, und auch Transpersonen werden durch ein Anti-Diskriminierungsgesetz explizit geschützt. In eben diesem Bundesstaat leben auch Nikesh und Sonu.

Die Beiden erhielten internationale Aufmerksamkeit, als sie im vergangenen Jahr in einem Tempel die Ringe tauschten und eine Hochzeit inszenierten. Und nun wollen sie auch tatsächlich heiraten und sind deshalb an das Obergericht von Kerala gelangt. So argumentieren sie damit, dass die Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau, wie sie im indischen Eherecht aus dem Jahr 1954 steht, diskriminierend und damit illegal ist, weil die Verfassung damit verletzt werde. Damit fordern sie von den Richtern des Obergerichts, dass sie beurteilen, ob gleichgeschlechtliche Paare heiraten sollen dürfen oder nicht. Eine Antwort haben sie allerdings bislang noch nicht erhalten.

In ihrem Antrag bei Gericht unterstreichen Nikesh und Sonu, dass die Institution der Ehe gewisse Rechte und Pflichten für die Verheirateten innerhalb einer Gesellschaft biete, und durch den Ausschluss von gleichgeschlechtlichen Paaren werde ihnen die Möglichkeit für die gleichen Rechte und Pflichten genommen. So hätten die Antragsteller etwa keinen Zugang zu einem gemeinsamen Bankkonto, bei Versicherungen oder auch das Erbrecht greife bei ihnen nicht. Sie seien davon ausgeschlossen, weil sie nicht heiraten können, und da sie davon ausgeschlossen sind, sei es diskriminierend.