ISRAEL: Die gleichgeschlechtliche Ehe ist kein Recht
Derzeit ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Israel verboten, und auch im Parlament des Landes finden sich aktuell keine Mehrheiten um dieses Anliegen auf politischem Weg umzusetzen. Aus diesem Grund reichte die Israeli Gay, Lesbian, Bisexual and Transgender Association eine Klage ein, mit der Hoffnung, dass die Richter dieses Verbot als verfassungswidrig beurteilen und damit die Ehe für schwullesbische Paare öffnen. Die Richter des Obersten Gericht waren jedoch anderer Ansicht und lehnten die Klage einstimmig ab.
Die Organisation stellte sich auf den Standpunkt, dass das Grundrecht auf Menschenwürde und persönliche Freiheiten dahingehend ausgelegt werden könne, damit auch das Recht auf Ehe darunter falle. Damit würden auch gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Ehe zustehen, und somit wäre das derzeit geltende Verbot verfassungswidrig.
Richter Elyakim Rubinstein erklärte, dass die nötigen Voraussetzungen im israelischen Gesetz nicht bestehen, um die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Damit schiebt er die Zuständigkeit wieder zurück an die Politik, welche zuerst die Gesetzeslage ändern müssen, damit schwullesbische Paare heiraten können.
Israel wird oftmals als fortschrittliches und liberales Land im Nahen Osten angesehen, doch dies bezieht sich eigentlich nur auf die Region rund um Tel Aviv. Gerade Jerusalem ist nach wie vor sehr konservativ eingestellt. Die Politik versucht aber immer wieder, die Akzeptanz und Toleranz gegenüber der LGBT-Community zu fördern, etwa indem Gelder für Kampagnen gesprochen werden.