JAPAN: Gericht will gleichgeschlechtliches Paar nicht anerkennen
Yasuhide Uchiyama, heute 45, und sein Lebenspartner Hideaki Mizuno waren während 20 Jahren ein Paar, als Mizuno im Dezember 2014 von einem Arbeitskollegen, welcher mit dem Paar befreundet war, umgebracht wurde. Der Täter wurde darauf zu 14 Jahren Haft verurteilt, und Uchiyama hat im Dezember 2016 einen Antrag auf Opferentschädigung gestellt. Obwohl er belegen konnte, dass sie während 20 Jahren eine Partnerschaft führten und zusammen lebten, wurde der Antrag abgelehnt.
Nun zog Uchiyama vor das Bezirksgericht von Nagoya, um den Entscheid der Kommission für öffentliche Sicherheit der Präfektur Aichi anzufechten. Doch auch Richter Masatake Kakutani unterstützt die Entscheidung der Kommission und will Uchiyama keine Entschädigung zusprechen. Er könne eine gleichgeschlechtliche Beziehung faktisch nicht als eine Ehe anerkennen, so der Richter. Damit Uchiyama als Lebenspartner anerkennt werden könne, müssten zwei Personen des gleichen Geschlechts, welche zusammen wohnen, von der Gesellschaft als gleichgestellt wie eine Ehe akzeptiert werden.
Mit dieser Argumentation griff der Richter den Hauptstreitpunkt bei diesem Prozess auf, nämlich die Frage, ob gleichgeschlechtliche Partnerschaften als eine eheähnliche Partnerschaft angesehen werden können oder nicht. Wäre dies so, dann hätte Uchiyama das Anrecht auf eine Opferentschädigung, da er als überlebendes Familienmitglied angesehen würde. Trotz ihrer 20-jährigen Beziehung trat das Gericht aber nicht darauf ein.
An einer Pressekonferenz zeigte sich Uchiyama schwer enttäuscht ob dem Urteil und kündigte Berufung an. Er sei sehr enttäuscht, dass der Antrag auf der Grundlage abgelehnt wurde, dass gleichgeschlechtliche Paare durch die Gesellschaft nicht genug akzeptiert würden. Es sei bedauernswert, erklärte auch sein Anwalt, da das Urteil die Diskriminierung von sexuellen Minderheiten weiter fördere. Auch die Argumentation, dass das Gesetz explizit wolle, dass der finanzielle und psychische Druck der Familienmitglieder von Gewaltopfern mit der Entschädigung gemildert werde, und es nur in Bezug auf den Begriff der Familie veraltet sei, wollten die Richter nicht gelten lassen.
Die japanische Rechtssprechung ist in Bezug auf gleichgeschlechtliche Paare nicht eindeutig. So urteilte etwa ein Bezirksgericht in Utsunomiya in der Präfektur Tochigi auch schon zugunsten einer Lebenspartnerin, welche von ihrer Partnerin für deren Untreue in der Beziehung eine Genugtuung erreichen wollte. Das Gericht anerkannte deren Beziehung und auch die nächst höhere Instanz, das Obergericht von Tokio, sprach der Frau eine Genugtuung zu, indem die gleichgeschlechtliche Beziehung anerkannt wurde.