JAPAN: Gericht beschäftigt sich mit der Öffnung der Ehe
Insgesamt 13 gleichgeschlechtliche Paare - fünf lesbische und acht schwule - haben im Februar Klagen bei verschiedenen Bezirksgerichten im ganzen Land deponiert um die Regierung dahingehend zu verklagen, da ihnen das Recht auf eine Ehe verweigert wird. Sie sind der Meinung, dass das Verhalten der Behörden verfassungswidrig ist, und fordern neben dem Recht auf Ehe auch noch einen Schadenersatz von jeweils 9000 Schweizer Franken. Ihrer Meinung nach ist die Ehe ein Grundrecht, welches allen offen stehen soll. Der Artikel 24 in der Verfassung sagt jedoch, dass die Ehe nur auf gegenseitigem Einverständnis zwischen beiden Geschlechtern bestehen kann. Die Regierungspartei, die Liberaldemokraten, wollen zudem nur an der heterosexuellen Ehe festhalten.
Zwei Gerichte, eines in Sapporo und eines in Tokio, haben nun erklärt, dass sie auf den Fall eintreten werden, und sie haben am Montag bereits mit ersten Anhörungen begonnen. Staatsanwälte haben zudem bekanntgegeben, dass sie die Position der Regierung verteidigen werden. Bei der ersten Anhörung in Tokio kamen bereits rund 200 Supporter der LGBTI+ Community in und vor das Gericht, um ihre Unterstützung zu zeigen.
Homosexualität ist in Japan legal, doch auf nationaler Ebene gibt es keine Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, ihre Partnerschaft rechtlich abzusichern. Einzig einige Orte und Stadtbezirke bieten so genannte Partnerschaftszertifikate an, welche jedoch eher symbolischen Charakter haben. Japan ist das einzige Land der G7-Staaten, welches weder Marriage Equality noch ein Partnerschaftsgesetz kennt.