JAPAN: Mann wird nicht ausgeschafft - wegen Lebenspartner
Gleichgeschlechtliche Paare werden in Japan nicht anerkannt, und es gibt keine Möglichkeit eine Partnerschaft einzutragen, geschweige den zu heiraten. Einige Städte oder Stadtviertel bieten einzig die sogenannten Partnerschaftszertifikate an, welche aber mehr symbolischen Charakter haben. Genau so, weil es für LGBTI+ Paare in Japan eben keine Möglichkeit zur Ehe gibt, argumentierte die Verteidigung eines Mannes aus Taiwan, welcher seit 25 Jahren mit seinem Partner in Japan lebt, dies jedoch ohne Niederlassungsbewilligung.
Der Mann, heute in seinen 40ern, kam 1992 mit einem Studentenvisum für ein Jahr nach Japan, als er 1993 wieder ins Land einreiste um einen Sprachtest zu absolvieren. Dann war es auch, als er kurze Zeit später seinen heutigen Lebenspartner kennenlernte. Die Beiden lebten seither zusammen in Japan. Erst im Jahr 2016 fiel den Behörden der illegale Aufenthaltsstatus des Taiwanesen auf, und sie drohten mit der Abschiebung. Um diese anzufechten suchte sich der Mann einen Anwalt und reichte eine Klage vor dem Bezirksgericht in Tokio ein. Sie bauten ihre Klage darauf auf, dass wenn das Paar hätte heiraten können, wäre ihr Leben ganz anders laufen und die Niederlassung wäre kein Problem.
Nun liegt das Urteil des Gerichts vor, und erstmals erteilt Japan einem ausländischen Partner in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung eine Sonder-Niederlassungsbewilligung. Der Anwalt des Mannes feierte die Entscheidung als grosser Fortschritt hin zu einer rechtlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren in Japan.