KANADA: Falsche Pronomen verwenden verstösst gegen die Menschenrechte

KANADA: Falsche Pronomen verwenden verstösst gegen die Menschenrechte
Wer trotz besseren Wissens und absichtlich die falschen Pronomen für eine Person benutzt, verstösst gegen die Menschenrechte. Dies hat ein Gericht im kanadischen Bundesstaat British Columbia entschieden. Für ein Restaurant hat dies nun finanziell harte Konsequenzen.

Ein Menschenrechtstribunal des kanadischen Bundesstaats British Columbia hat sich mit dem Fall von Jessie Nelson befasst. Nelson arbeitet in einem Restaurant und wurde von einem anderen Mitarbeiter stets mit den Pronomen sie und ihr, sowie mit Kosenamen wie Sweetheart, Pinky und Honey angesprochen, welche ebenfalls auf das Geschlecht hinweisen. Obwohl Nelson den Mitarbeiter mehrmals darauf angesprochen hat, weigert sich dieser, die korrekten Pronomen they und their zu verwenden.

Für Jessie Nelson kam es aber noch dicker:
Nachdem es erneut zu einer hitzigen Diskussion mit dem Mitarbeitenden kam, entschied der Chef des Restaurants vier Tage später, Nelson zu feuern. Auf Nachfrage erklärte der Besitzer, dass Nelson eine zu militante Haltung vertrete, und zu schnell zu viel gefordert habe.

Nelson sah diese Kündigung als nicht gerechtfertigt an und zog darauf vor das Menschenrechtstribunal des Bundesstaats British Columbia. Sowohl das Verhalten des Mitarbeiters, sowie auch die Reaktion des Arbeitgebers würden eine Diskriminierung auf Basis der Geschlechtsidentität und des Geschlechtsausdrucks darstellen, macht Nelson geltend, und bekam nun Recht zugesprochen. Auch die Richter sahen darin eine Verletzung der Menschenrechte, da die Verwendung der falschen Pronomen wissentlich und absichtlich geschah.

Das Restaurant kommt dieser Fall nun teuer zu stehen: Neben einer Busse von 30‘000 kanadischen Dollars, etwas über 22‘000 Schweizer Franken, muss das Management zudem für alle Angestellten, sowohl Mitarbeitende wie auch Führungskräfte, obligatorische Kurse über den Umgang mit Pronomen, sowie zu Themen wie Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion durchführen.

Jessie Nelson zeigte sich mit dem Urteil zufrieden, und erklärte gleichzeitig, dass der Umgang mit den Pronomen nicht perfekt sein müsse, aber die absichtliche, wiederholte Falschbezeichnung durch den Mitarbeiter sei traumatisch gewesen, und mache traurig und sei verstörend. Es sei das erste Mal gewesen, dass Nelson zu sich selber gestanden sei. Das Resultat sei niederschmetternd gewesen und ein weiteres Trauma von ganz vielen Traumata, welche trans Personen durchleben müssen. Auch trans Menschen haben es verdient zu leben, Freude zu haben und respektiert zu werden, so Nelson weiter.