KENIA: Gericht verschiebt Urteil über gleichgeschlechtliche Aktivitäten auf unbestimmte Zeit
Die Legalisierung von gleichgeschlechtlichen Aktivitäten in Kenia ist zum Spielball der Justiz geworden. Seit dem Jahr 2019 sollte ein Berufungsgericht darüber befinden, und nun wurde die Entscheidung gar auf unbestimmte Zeit verschoben. Dass es auf beiden Seiten um sehr viel geht, zeigen die Entwicklungen während des Verfahrens, welche den Prozess immer wieder hinausgezögert haben.
So hätten drei Richter über die Frage der Entkriminalisierung entscheiden sollen, doch überraschenderweise hat sich mit Fred Ochieng ein Richter unerwartet und aus persönlichen Gründen, wie er angibt, aus dem Fall zurückgezogen. Drei der Kläger wiesen zudem auf verfahrenstechnische Mängel hin, da sie ihre Gerichtsunterlagen nicht ordnungsgemäss zugestellt bekommen haben.
Die noch verbleibenden beiden Richter haben darauf reagiert und sowohl die ordnungsgemässe Zustellung der Dokumente an die drei Kläger angewiesen, sowie auch Daniel Musinga, den Präsidenten des Berufungsgericht aufgefordert, das Gericht in Bezug auf diesen Fall neu zu besetzen. Darauf solle er einen neuen Verhandlungstermin bekanntgeben. Ursprünglich war bereits der 5. Februar vorgesehen, doch aufgrund dieser Vorkommnisse hat sich der Prozess nun auf unbestimmte Zeit verzögert.
Entsprechende Kritik gibt es von LGBTI+ Organisationen und Aktivist:innen, darunter auch jenen, welche die Klage eingereicht haben. So etwa das Center for Minority Rights and Strategic Litigation (CMRSL), die National Gay and Lesbian Human Rights Commission (NGLHRC), sowie und GALCK+, eine Dachorganisation, welche insgesamt 16 LGBTI+ Organisationen vertritt. Sie werfen dem Gericht vor, mit dieser Taktik das Herbeiführen von Gerechtigkeit auch nach fast sechs Jahren immer weiter hinauszögern zu versuchen. Man werde aber nicht aufgeben, denn der Kampf sei noch lange nicht vorbei.
Mit ihrer Klage wollen sie erreichen, dass die Verfassungsmässigkeit der noch aus der kolonialen Vergangenheit stammenden Paragrafen 162 und 165 des Strafgesetzes geprüft wird. Dabei sind unter anderem bis zu 14 Jahre Haft für gleichgeschlechtliche Handlungen vorgesehen. Das Gericht will nun, sobald die Neubesetzung steht, den Fall prioritär behandeln. In einem ersten Urteil weigerten sich die Richter noch, gleichgeschlechtliche Aktivitäten zu entkriminalisieren, aus diesem Grund folgte nun die Berufung.