KENIA: Gericht spricht zwei schwulen Männern Schadenersatz zu

KENIA: Gericht spricht zwei schwulen Männern Schadenersatz zu
Kenia geht seit Jahren mit brutaler Härte gegen queere Menschen vor, daher lässt das jüngste Urteil aus der Küstenstadt Mombasa umso mehr aufhorchen: Zwei schwulen Männern, welche wegen gleichgeschlechtlichem Sex verhaftet wurden, ist nun Schadenersatz in der Höhe von 26‘600 Franken zugesprochen worden - wegen illegaler Beschaffung von Beweismitteln.

In Kenia wurden im Jahr 2021 zwei Männer wegen gleichgeschlechtlichen Aktivitäten verhaftet. Aufgrund der dort geltenden Gesetze drohten ihnen somit bis zu 14 Jahre Haft. Mit Hilfe der lokalen LGBTI+ Organisation Center for Minority Rights and Strategic Litigation (CMRSL) gingen sie aber gegen das Strafverfahren vor und erhielten nun nicht nur Recht, sondern auch noch Schadenersatz in der Höhe von je zwei Millionen kenianischen Schilling, je rund 13‘300 Schweizer Franken.

Während die Staatsanwaltschaft die beiden Männer verurteilen wollte, pochten die Angeklagten während dem Prozess darauf, dass die Beweise, mit welchen ihnen die Taten nachgewiesen werden sollten, auf illegale Weise beschafft wurden. Die beiden Männer wurden nämlich direkt nach der Verhaftung zu einem HIV-Test, sowie zu einer gewaltsam durchgeführten Genitaluntersuchung gezwungen. Mit dem nun erfolgten Urteil wurde auch ein Berufungsurteil bestätigt, welches solche Zwangsanaltests als verfassungswidrig einstuft. Diese Untersuchungen werden auch von internationalen Menschenrechtsorganisationen, wie auch bereits von zahlreichen Staaten, als Folter eingestuft.

Im neuen Urteil wurde die Beschaffung dieser angeblichen „Beweismittel“ auch kritisiert, worauf den Männern durch das Gericht ein Schadenersatz zugesprochen wurde. Die Behörden hätten mit ihrer Anordnung das verfassungsmässig garantierte Recht auf Privatsphäre der beiden Männer verletzt, sowie die Rechte, welche auch einer verhafteten Person zustehen, wozu auch gehört, dass ihnen die Möglichkeit zugestanden werden muss, dass sie mit einem Anwalt sprechen können.

Das Oberste Gericht Kenias lehnte es bislang ab, jene Stellen im Strafrecht des Landes zu streichen, welche gleichgeschlechtliche Aktivitäten kriminalisieren. Verschiedenste LGBTI+ Organisationen wollten dies mit einer Petition erreichen. Sie argumentierten damit, dass das Recht auf Privatsphäre durch dieses Verbot verletzt wird, da es auch für einvernehmliche, gleichgeschlechtliche Aktivitäten gilt. Derzeit wird die Entscheidung des Obersten Gerichts per Berufung angefochten.

Das Urteil des Gerichts in Mombasa wurde von LGBTI+ Organisarionen begrüsst und als wichtigen Schritt in die richtige Richtung beurteilt, um die Grundrechte und die Würde aller Menschen zu schützen.