KENIA: Grosser Sieg für die Community - Queerer Film darf gezeigt werden

KENIA: Grosser Sieg für die Community - Queerer Film darf gezeigt werden
Der Film wurde international gefeiert, nur dort wo er eigentlich entstanden ist und wo die Geschichte spielt, durfte Rafiki gar nicht erst gezeigt werden. Die Zensurbehörde von Kenia hat den Film verboten, und erst nach einer einstweiligen Verfügung konnte er wenigstens eine Woche in den Kinos laufen. Nun, nach acht Jahren Streit vor Gericht, wurde das Verbot endlich gekippt - mit Auflagen.

Weltweit wurde Rafiki von den Kritikern gelobt und als erster Film aus Kenia wurde er gar am renommierten Filmfestival in Cannes in der Kategorie Un Certain Regard gezeigt. Dort wo der Film spielt und wo er entstanden ist, durfte Rafiki aber nicht gezeigt werden. Er wurde im April 2018 schon vor dem Release von den Behörden verboten. Er würde das Lesbischsein fördern, erklärten sie damals. Mit einer einstweiligen Verfügung konnte Filmemacherin Wanuri Kahiu zwar erreichen, dass der Film wenigstens während einer Woche in den Kinos lief, doch gleich danach wurde das Verbot erneut bestätigt.

Während dieser Woche war der Andrang an Besucher:innen in den Kinos im ganzen Land so gross, dass er alle nationalen Rekorde brach und praktisch alle Vorführungen bis auf den letzten Platz ausverkauft waren. Doch dies war nicht der einzige Erfolg: Da der Film während einer Woche in den Kinos lief, wurde er auch für internationale Filmfestivals und für Filmawards zugelassen.

Doch vor Gericht in Kenia hatte der Film einen schweren Stand: Auch ein Obergericht befand, dass der Film verboten gehört. Demnach verstosse es nicht gegen die Verfassung, wenn die Meinungsfreiheit etwas eingeschränkt werde um die moralischen Werte und die Öffentlichkeit zu schützen.

Mittlerweile sind acht Jahre seit dem Release vergangen und nun konnte Filmemacherin Wanuri Kahiu endlich einen grossen Erfolg erzielen. Ein Berufungsgericht hat die Zensurbehörde nämlich gerügt und erklärt, dass sie den Film nicht verbieten dürfen, sondern ihn einstufen müssen. Es sei eine unverhältnismässige Einschränkung der freien Meinungsäusserung wenn ein Film verboten werde, wenn der homosexuelle Lebensstil bloss dargestellt nicht aber gefördert werde, erklärten die Richter.

Wanuri Kahiu hat nun die Möglichkeit, Rafiki zur erneuten Beurteilung innerhalb von dreissig Tagen nochmals einzureichen. Laut den Richtern hätte der Film von Anfang an gezeigt werden dürfen, einfach mit der Klassifizierung „Nur für Erwachsene“.

Die Filmemacherin zeigte sich überglücklich und erklärte, dass sie nun während acht Jahren für die freie Meinungsäusserung gekämpft habe. Diese sei durch die Verfassung geschützt und ihre Arbeit dürfe nicht verboten werden. Auch die Polizei dürfe Kunst nicht mehr mit Gewalt oder Einschüchterung unterdrücken. Das Urteil betreffe zudem nicht nur ihren Film, so Wanuri Kahiu weiter, sondern gehe weit darüber hinaus und gelte für alle Filmemacher:innen, Musiker:innen und für alle, die mit Worten, Ideen und Bildern arbeiten. Es gelte für alle, welche im Jahr 2010 für die kenianische Verfassung gestimmt haben.