KROATIEN: Gericht gibt Weg für Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare frei
Sie waren das erste gleichgeschlechtliche Paar in Kroatien, dem es erlaubt wurde, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, und nun erhielten sie vor Gericht erneut Recht zugesprochen und dürfen damit einen Antrag auf Adoption stellen - dafür haben sie sich ganze sechs Jahre lang durch sämtliche Gerichtsinstanzen gekämpft.
Mladen Kožić und Ivo Šegota gehörten 2014 zu den ersten Paaren, welche eine Eingetragene Partnerschaft eingingen. Zwei Jahre später haben sie dann erstmals den Versuch unternommen, ein Kind zu adoptieren, doch dies wurde ihnen damals mit der Begründung verweigert, dass das Partnerschaftsgesetz das Recht auf Adoption nicht beinhalte.
Ein Jahr später haben sie sich als Pflegeeltern beworben, und sind damals ebenfalls gescheitert. Sie reichten darauf eine Klage gegen die Behörden ein und bekamen Ende 2019 schliesslich Recht zugesprochen. Die Richter ermöglichten es ihnen damit, dass sie Pflegeeltern werden konnten. Im Jahr 2020 war es schliesslich soweit und das Paar konnte erstmals Pflegekinder bei sich aufnehmen.
Ihren Kampf für das Recht auf Adoption haben Mladen Kožić und Ivo Šegota in dieser Zeit nie aus den Augen verloren, und so konnten sie nun einen weiteren historischen Sieg vor Gericht verzeichnen. Wie bereits das Verwaltungsgericht vor einem Jahr, so hat nun auch das Oberverwaltungsgericht in Kroatien ihnen das Recht zur Adoption zugesprochen. Das Urteil wurde zudem bereits zuvor als letztinstanzlich festgelegt. Da die Regierung somit nicht mehr in Berufung gehen kann, können nun auch weitere gleichgeschlechtliche Paare ihren Antrag auf Adoption stellen.
In ihrer Urteilsbegründung erklärten die zuständigen Richter, dass es gemäss der Position des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte diskriminierend sei, wenn man eine Person in einer ähnlichen Situation nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung anders behandle.
Weiter hat das Gericht auch die zuständigen Sozialbehörden angewiesen, dass sie Adoptionsanträge von gleichgeschlechtlichen Paaren fortan akzeptieren müssen. Sollten die Antragsstellenden für geeignet befunden werden, müssen sie ebenfalls auf die Warteliste aufgenommen werden wie alle anderen Paare auch.