KROATIEN: Gericht spricht sich für Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare aus

KROATIEN: Gericht spricht sich für Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare aus
Gleichgeschlechtliche Paare in einer Eingetragenen Partnerschaft dürfen bei der Adoption nicht mehr diskriminiert werden. Nach einem Urteil in Zagreb rückt damit die Gleichstellung mit der Ehe näher.

In Kroatien haben gleichgeschlechtliche Paare in einer Eingetragenen Partnerschaft bislang nur die Möglichkeit der Stiefkindadoption, wie es auch in der Schweiz der Fall ist. Dadurch ist die Ungleichbehandlung in Bezug auf die Adoption immer noch der grösste Unterschied zwischen einer Ehe und der Eingetragenen Partnernschaft. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Zagreb ist dieser Unterschied nun aber erstmal Geschichte.

Die Richter urteilten nämlich, dass es in einem Adoptionsverfahren zwischen Paaren in einer Ehe und gleichgeschlechtlichen Paaren in einer Eingetragenen Partnerschaft keine Diskriminierung geben dürfe. Die Regierung hat nun noch die Möglichkeit das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen - ob sie dies machen wird ist aber ungewiss.

Das Urteil kam zustande, nachdem ein schwules Paar im Jahr 2016 einen Antrag auf Adoption eines Kindes bei der entsprechenden staatlichen Stelle einreichte. Die Beamten lehnten diesen Antrag aber ab, und erklärten, dass die Adoption nur Einzelpersonen oder verheirateten Ehepaaren offen stehe, nicht aber Paaren in Eingetragenen Partnerschaften. Darauf reichte das Paar eine Klage beim Verwaltungsgericht ein und bekam nun in erster Instanz Recht zugesprochen.

Kroatien hat im Jahr 2014 die Eingetragene Partnerschaft eingeführt, im Jahr zuvor wurde aber der Verfassung die Definition hinzugefügt, dass die Ehe nur eine Verbindung zwischen Mann und Frau sein kann.