LIBANON: Gericht bezeichnet Homosexualität nicht mehr als kriminell

LIBANON: Gericht bezeichnet Homosexualität nicht mehr als kriminell
Der Artikel 534 im libanesischen Strafgesetz wurde bislang auch zur Verfolgung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen genutzt. Ein Berufungsgericht kam nun aber von dieser Interpretation weg und urteilte, dass Homosexualität kein Verbrechen mehr ist - ein Meilenstein für die LGBT-Community.

Das Urteil des Berufungsgericht in Mount Lebanon ist fortschrittlich und bedeutend, erklärte es doch, dass Homosexualität kein Verbrechen mehr ist. Ein Meilenstein für ein muslimisches Land. Richterin Randa Khoury beurteilte nämlich den Artikel 534, welcher sexuelle Beziehungen verbietet, welche wider der Natur sind, anders als vorangehende Instanzen. Bislang wurde dieser Artikel auch immer als Verbot von gleichgeschlechtlichen Beziehungen ausgelegt, und wurde dazu verwendet um Mitglieder der LGBT-Community zu verfolgen und zu bestrafen.

Mit dem neuen Urteil wendet sich das Gericht nun von dieser Interpretation ab. Mit Blick auf die verfahrensrechtliche Geschichte und der Tatsache, dass es sich um ein Berufungsgericht handelt, welches dieses Urteil gefällt hat, ist dieser Entscheidung grosses Gewicht beizumessen, denn es zeigt auch, dass die Justiz unabhängig von Politik und Behörden arbeitet. Hinzu kommt, dass das Urteil nicht nur von Richterin Randa Khoury gefällt wurde, sondern auch eine Mehrheit eines Gremiums erzielt hat.

Wie sich das Urteil nun aber auf das Leben der LGBTs im Libanon auswirkt, muss sich erst noch zeigen, es ist jedoch ein grosser Schritt hin zu mehr Anerkennung. Zudem bedeutet es, dass vor allem schwule Männer nicht mehr einfach nach Artikel 534 des Strafgesetzes abgeurteilt werden können.