LITAUEN: Oberstes Gericht anerkennt erstmals gleichgeschlechtliche Paare
Die Europäische Union hat im vergangenen Juni geurteilt, dass seine Mitgliedsstaaten die Niederlassungsfreiheit all ihrer Bürger anerkennen müssen, und dies gilt auch für verheiratete, gleichgeschlechtliche Paare. In einem historischen Urteil hat das Verfassungsgericht Litauens dies nun auch im Baltikstaat umgesetzt. Die Richter erklärten, dass es diskriminierend und gegen die Menschenwürde verstosse, wenn man einem ausländischen Partner eines litauischen LGBTI+, welche im Ausland geheiratet haben, keine permanente Aufenthaltsbewilligung ausstellen. Die Einwanderungsbehörde von Litauen hat bereits erklärt, dass sie das Urteil des Verfassungsgerichts umsetzen werde.
Die Lithuanian Gay League (LGL) begrüsste das fortschrittliche Urteil, denn damit werde eine wichtige Botschaft an die LGBTI+ Community, aber auch an die Politiker des Landes geschickt. Sie hoffen zudem auch, dass sich damit die Haltung gegenüber LGBTI+ Familien verbessere.
Die Situation für die Community ist schwierig zu beurteilen: Fort- und Rückschritte wechseln sich dabei quasi ab. Diskriminierungen gehören leider zur Tagesordnung, nicht zuletzt durch die starke, katholische Kirche im Land. Erst im vergangenen August wurde der Eingang des lokalen LGBTI+ Centers angezündet. Im November wurde zudem ein Musikvideo verboten, weil es einen gleichgeschlechtlichen Kuss beinhaltet hat. Litauen ist zudem eines von sechs Ländern innerhalb der EU, welches die Ehe nach wie vor als Beziehung zwischen Mann und Frau festschreibt.