MONTENEGRO: LGBTI+ Organisation verklagt den Staat

MONTENEGRO: LGBTI+ Organisation verklagt den Staat
Vor rund zwei Jahren stimmte das Parlament für die Einführung eines Partnerschaftsgesetzes und vor rund einem Jahr konnte sich schliesslich das erste gleichgeschlechtliche Paar registrieren lassen. Da aber im Ausland geschlossene, Eingetragene Partnerschaften von Montenegro noch immer nicht anerkannt werden, hat die queere Organisation LGBT Forum Progres nun eine Klage gegen den Staat eingereicht.

Montenegro wurde im Juli 2021 der erste Nicht-EU-Balkanstaat, welcher gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit gab, ihre Beziehung durch ein Partnerschaftsgesetz rechtlich anerkennen zu lassen. Doch mit der Einführung zeigte sich, dass das Gesetz noch nicht wirklich ausgereift ist und nur schlecht umgesetzt wurde. Aus diesem Grund hat sich die lokale, queere Organisation LGBT Forum Progres entschieden, eine Klage gegen den Staat einzureichen um die zuvor gemachten Versprechen einzufordern.

Wie Executive Director John M. Barac in einer Medienmitteilung schreibt, gebe es durch die systematische Ignoranz der grundsätzlichen Menschenrechte von gleichgeschlechtlichen Partnern und der LGBTI+ Community im Allgemeinen nun gar einen höheren Anteil an Diskriminierungen als es vor der Einführung des Partnerschaftsgesetzes der Fall war.

Wie Barac erklärt, geht es bei dieser Klage insbesondere darum, dass im Ausland Eingetragene Partnerschaften von montenegrinischen Paaren, bei denen mindestens eine Person die montenegrinische Staatsbürgerschaft hat, von Montenegro nicht anerkannt werden. Dies, obwohl es von sämtlichen Staatsorganen vor der Einführung des Partnerschaftsgesetzes versprochen wurde.

Mit der Klage will das LGBT Forum Progres nun aufzeigen, wie gross die Rechtsunsicherheit diesbezüglich ist. Man habe offensichtlich dabei versagt, ob mutmasslich oder nicht, die nötigen Verordnungen anzupassen und das Partnerschaftsgesetz mit anderen bestehenden Gesetzen zu harmonisieren, wie die Organisation weiter mitteilt. Die damit geschaffenen Umstände und rechtlichen Unsicherheiten würden im klaren Widerspruch zur verfassungsmässig garantierten Gleichstellung, zur Rechtssicherheit, zur Rechtsstaatlichkeit, zum Schutz vor Diskriminierung und zu übergeordnetem, internationalem Recht stehen.

Wie LGBT Forum Progres weiter schreibt, werde auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen, da die gleichgeschlechtlichen Beziehungen mit diesem Gesetz nicht geschützt und anerkannt werden, wie es eigentlich sein müsste. Aus diesem Grund sei es nun am Justizsystem entsprechende Nachbesserungen zu machen um die Ungerechtigkeiten auszumerzen, welche durch die Politik entstanden sind.

Sollten die mit der Klage verbundenen Forderungen durch das Gericht gutgeheissen werden, dann könne man von einem echten Meilenstein für die LGBTI+ Community, aber auch für die Menschenrechte im Allgemeinen in Montenegro sprechen, so Barac abschliessend.