NAMIBIA: Gericht lehnt Anerkennung der Ehe für alle ab

NAMIBIA: Gericht lehnt Anerkennung der Ehe für alle ab
Ein herber Rückschlag für die LGBTI+ Bewegung in Namibia: Das Obergericht des Landes lehnte die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehen von zwei gleichgeschlechtlichen Paaren ab. Die Richterin war zwar auf deren Seite, doch durch ein früheres Urteil musste die Anerkennung von queeren Beziehungen abgelehnt werden.

Richterin Hannelie Prinsloo wählte eigentlich überraschend deutliche Worte, als sie das Urteil des Obergerichts in Namibia verkündete: Sie sei mit den Argumenten der beiden klagenden Paaren einverstanden, doch ein über 20-jähriges Urteil des Obersten Gerichts des Landes besagt, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen in Namibia nicht anerkannt werden. Nur das Oberste Gericht selber können dieses Urteil korrigieren, so Prinsloo weiter, und es wäre höchste Zeit, dass die Verfassung endlich die gesellschaftlichen Realitäten abbilden würde.

Trotz dieser ermunternden Worte der Richterin ändert dies nichts an der Tatsache, dass Daniel Digashu und Johan Potgieter, sowie Anette Seiler-Lilles und Anita Seiler-Lilles vor Gericht gescheitert sind und ihre Klage auf Anerkennung ihrer Ehe abgelehnt wurde. Während Digashu aus Südafrika, seinen Ehemann dort heiratete, so stammt Anita Seiler-Lilles aus Deutschland, wo auch sie ihre Ehefrau geheiratet hat.

Vor Gericht argumentierten sie, dass im Einwanderungsgesetz nur von Partnern die Rede sei, und dass somit auch gleichgeschlechtliche Paare mit eingeschlossen wären. Doch das Obergericht musste diese Argumente aufgrund des Urteils des Obersten Gerichts ablehnen.

Die Paare wollten, dass ihre im Ausland geschlossenen Ehen auch von Namibia anerkannt werden, denn sowohl Daniel Digashu als Südafrikaner, wie auch Anita Seiler-Lilles als Deutsche, erhielten weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Niederlassungbewilligung in der Heimat ihrer Ehepartner:in.

Die beiden Paare überlegen sich nun die weiteren Schritte, und ob sie in Berufung gehen werden. So erklärte Anette Seiler-Lilles, dass sie zwar enttäuscht ob dem Urteil sei, dass ihr die Worte der Richterin aber auch Mut gemacht haben.

Verschiedenste Bürgerrechts- und LGBTI+ Organisationen in Namibia zeigten sich ebenfalls enttäuscht und erklärten, dass dieses Urteil einmal mehr aufzeige, dass LGBTI+ in Namibia nur Bürger:innen zweiter Klasse sind. Noch im Oktober hatte die Community Grund zum Feiern, da ein Kind, welches durch eine Leihmutter in Südafrika zur Welt kam, die namibische Staatsbürgerschaft per Gericht zugesprochen bekam um bei seinen beiden Vätern in Namibia zu leben.