NAMIBIA: Gericht ordnet Anerkennung von im Ausland geschlossenen LGBTI+ Ehen an

NAMIBIA: Gericht ordnet Anerkennung von im Ausland geschlossenen LGBTI+ Ehen an
In einem historischen Urteil hat das Oberste Gericht entschieden, dass im Ausland von namibischen Staatsbürger:innen geschlossene, gleichgeschlechtliche Ehen durch die Behörden Namibias anerkannt werden müssen. Dies ist daher sehr bemerkenswert, da gleichgeschlechtliche Aktivitäten im Land immer noch illegal sind und bislang auf dem ganzen Kontinent einzig Südafrika die Ehe für alle bereits eingeführt hat.

Zwar sind gleichgeschlechtliche Handlungen in Namibia nach einem Gesetz aus dem Jahr 1927 noch immer illegal, doch es kommt praktisch nie zur Anwendung. Umso erfreuter zeigen sich LGBTI+ Aktivist:innen nach dem jüngsten Urteil des Obersten Gerichts, welches von ihnen als Zeichen der Anerkennung der gesellschaftlichen Vielfalt gewertet wird. Bis es soweit war, hat es aber ganze sechs Jahre gedauert.

Geklagt hat ein lesbisches Paar bestehend aus einer namibischen und einer deutschen Frau, sowie ein schwules Paar mit den Staatsangehörigkeiten Namibia und Südafrika. Da die jeweiligen ausländischen Partner:innen keine Aufenthaltsbewilligung für Namibia erhielten, reichten sie eine Klage ein - und sie bekamen nun Recht.

Mit einer deutlichen 4 zu 1-Entscheidung hoben die Richter des Obersten Gerichts nun eine früherer Entscheidung des selben Gerichts auf. Damit wurde die Regierung dazu verpflichtet die im Ausland rechtmässig geschlossenen Ehen anzuerkennen. Dadurch, dass sie zuvor nicht akzeptiert wurden, habe das Innenministerium gegen das Recht auf Würde und auf Gleichheit verstossen, so das Gericht weiter.

LGBTI+ Aktivist:innen hoffen nun, dass dieses Urteil Signalwirkung hat und zu weiteren Rechten für queere Menschen führe, insbesondere natürlich die Entkriminalisierung von gleichgeschlechtlichen Aktivitäten.