NAMIBIA: Staatspräsident weigert sich zwei Anti-LGBTI+ Gesetze zu unterzeichnen
Obwohl es zumindest eine Verschnaufpause für die LGBTI+ Community bedeutet, da Staatspräsident Nangolo Mbumba bei zwei queerfeindlichen Gesetzesentwürfen von seinem Veto-Recht Gebrauch gemacht hat, so kann er trotzdem nicht als Unterstützer der Rechte queerer Menschen angesehen werden. Denn es sind vor allem verfahrenstechnische Gründe, welche er als Begründung nennt, und nicht der eigentliche Inhalt der Entwürfe. Weiter hat er erst vor wenigen Monaten, im Oktober 2024, ein neues Ehegesetz unterzeichnet, welches die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare explizit ausschliesst, und zwar auch, wenn sie im Ausland, beispielsweise im benachbarten Südafrika, legal geschlossen wurden.
Die nun vorliegenden zwei LGBTI+ feindlichen Gesetzesentwürfe wurden vom Parlament bereits im Jahr 2023 verabschiedet, doch Staatspräsident Nangolo Mbumba hat sie bislang nicht unterzeichnet. Wie Christine Hoebes, die Ministerin des Präsidialdepartements nun bestätigt, werde Mbumba dies auch nicht tun. So seien sie nicht mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet worden, und könnten verfassungsrechtlich angefochten werden, so Hoebes. Der Präsident sei nach Prüfung der Entwürfe besorgt darüber, dass der Gesetzgebungsprozess nicht korrekt eingehalten wurde.
Die beiden Gesetzesentwürfe wurden vom Abgeordneten Jerry Ekandjo eingebracht. Wie schon das neue Ehegesetz, so waren auch sie eine Reaktion auf ein Urteil des Obersten Gerichts im Mai 2023, wonach Namibia LGBTI+ Ehen, welche im Ausland legal geschlossen wurden, anerkennen muss. Mit den neuen Gesetzesentwürfen soll es strafbar werden, sich für gleichgeschlechtliche Ehen einzusetzen, solche durchzuführen oder daran teilzunehmen. Dabei sollen Geldstrafen oder gar Gefängnisstrafen von bis zu 6 Jahren ausgesprochen werden können.
Gegner:innen der beiden Gesetzesentwürfe sehen sich in ihrer Meinungsfreiheit, sowie in der Versammlungsfreiheit eingeschränkt und wollen sie bekämpfen. Ob sie vor den Gerichten standhalten würden, müsste sich zeigen, sollten die Gesetze tatsächlich in Kraft treten, denn bislang haben sich die Richter oftmals auf die Seite queerer Menschen gestellt und ihre Rechte unterstützt.
Während die Politik sehr LGBTI+ feindlich ist, so zeigen sich die Gerichte bislang weitaus progressiver. So hat beispielsweise ein Obergericht erst im vergangenen Juni geurteilt, dass das Verbot von gleichgeschlechtlichen Aktivitäten ungültig sei, da es gegen die Verfassung verstosse. Die Regierung wollte diese Entscheidung aber nicht akzeptieren, hat Berufung eingelegt und das Urteil somit vor den Obersten Gerichtshof weitergezogen.