NAMIBIA: Verbot von gleichgeschlechtlichen Handlungen für ungültig erklärt
Während Jahrzehnten haben queere Menschen in Namibia für diesen Tag gekämpft und nun war es endlich soweit: Das Oberste Gericht des Landes hat das Verbot von gleichgeschlechtlichen Handlungen für ungültig erklärt, da es gegen die Verfassung verstosse. Damit müssen die Straftatbestände der "Sodomie" und der "unnatürlichen sexuellen Handlungen" ersatzlos gestrichen werden.
Die Gesetze stammen noch aus dem Jahr 1927 und wurden von der Kolonialzeit übernommen. Auch nach der Unabhängigkeit von Südafrika im Jahr 1990 wurden sie beibehalten. In Anbetracht der wieder erstarkenden LGBTI+ Feindlichkeiten im südlichen Afrika, ist diese Entscheidung des Supreme Court ein Lichtblick für queere Menschen in der Region.
In ihrer Urteilsbegründung erklärten die Richter, dass es in einer demokratischen Gesellschaft wie jener von Namibia nicht vernünftig zu rechtfertigen sei, dass Aktivitäten unter Strafe gestellt werden, welche nur ein Teil, auch wenn es vielleicht sogar eine Mehrheit der Bevölkerung ist, für inakzeptabel hält. Dieses Gesetz sei zudem für unnötige Diskriminierung, denn einvernehmlicher Sex zwischen einem Mann und einer Frau werde auch nicht kriminalisiert.
Ob die Regierung in Berufung gegen das Urteil gehen wird, ist noch nicht klar.
Das Urteil wurde von verschiedensten Organisation begrüsst und als historischen Meilenstein bezeichnet, so auch von UNAIDS, der Organisation der Vereinten Nationen für HIV/Aids, sowie vom Human Dignity Trust.
In Afrika sind gleichgeschlechtliche Aktivitäten nach wie vor in vielen Ländern verboten und teilweise mit enorm hohen Strafen belegt. Als einziges Land auf dem Kontinent hat Südafrika bislang die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare legalisiert.