NAMIBIA: Parlament lehnt Öffnung der Ehe für alle ab

NAMIBIA: Parlament lehnt Öffnung der Ehe für alle ab
Nach einem Gerichtsurteil, welches zuversichtlich stimmte, musste die LGBTI+ Community in Namibia nun einen Rückschlag hinnehmen: Das Parlament geht auf Konfrontation mit den Obersten Richtern und hat einstimmig ein Gesetz verabschiedet, welches die Ehe für alle verbietet. Dabei nutzen sie die wohl präziseste Formulierung wie nur möglich...

Es war ein aufsehenerregendes Urteil, welches das Supreme Court im Mai dieses Jahr gefällt hat. Demnach muss Namibia alle Ehen anerkennen, welche rechtmässig im Ausland geschlossen wurden - also auch gleichgeschlechtliche Ehen etwa aus dem benachbarten Südafrika. Dieses Urteil ist insbesondere daher bahnbrechend, da gleichgeschlechtliche Aktivitäten in Namibia nachwievor strafbar sind, obwohl keine Fälle bekannt sind, wonach das Gesetz tatsächlich zur Anwendung kam.

Dieser Entscheidung des Obersten Gerichts stellt sich nun aber das Parlament entgegen und geht somit auf Konfrontationskurs. Mit einem einstimmigen Votum stimmten die Gesetzgeber nun einem Entwurf zu, welcher die Ehe einschränkt und damit die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren verunmöglicht. Dabei nutzen sie extra eine ungewöhnlich präzise Formulierung: So soll die Ehe nach dem neuen Gesetz nur noch zwischen einem "genetisch geborenen Mann" und einer "genetisch geborenen Frau" möglich sein. Damit sollen auch trans Personen von der Eheschliessung ausgenommen werden.

Dabei sollen nicht nur LGBTI+ Ehen in Namibia verhindert werden, sondern auch die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen, welche im Ausland rechtmässig geschlossen wurden, und welche nach dem Gerichtsurteil des Obersten Gerichts hätten anerkannt werden sollen. Weiter sieht das Gesetz auch Strafen für all jene vor, welche eine queere Ehezeremonie durchführen, daran teilnehmen oder diese unterstützen. Bei Verstössen drohen dabei neben Geldstrafen auch bis zu sechs Jahre Haft.

Der eben angenommene Gesetzesentwurf geht nun vom Parlament weiter zu Präsident Hage Geingob. Ob dieser den Entwurf allerdings unterzeichnen und damit in Kraft setzen wird, ist noch nicht bekannt.